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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Universitat zu Koln (Historisches Seminar), Veranstaltung: Katholische Aufklarung - Josephinismus - Sakularisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit der Ermachtigung zur Sakularisation in Bayern auf Grundlage des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS) von 1803 und fragt nach den Grundlagen ihrer Legitimierung mit besonderem Blick auf das Reformprogramm des damaligen Auenministers Maximilian Joseph von Montgelas. Im zweiten Abschnitt werden die Vorbedingungen der Sakularisation in Bayern dargelegt. Zuerst werden der Begriff der Staatssouveranitat und die staatskirchenrechtlichen Ziele im Reformprogramm von Montgelas erlautert. Nach einem kleinen Uberblick uber das Staatskirchentum unter Kurfurst Karl Theodor seit 1777 werden die ersten administrativen Schritte unter der Regierung des neuen Kurfursten Maximilian IV. Joseph von 1799 bis 1802 zur Aufhebung nicht-standischer und der Guterinventarisierung in den standischen Klostern vorgestellt. Der dritte Abschnitt behandelt das Zustandekommen des RDHS von den ersten grundlegenden Vertragen vor und wahrend den die Reichsdeputationssitzungen begleitenden Verhandlungen. Danach werden kurz die Bayern betreffenden Bestimmungen des RDHS und die Forschungsdiskussion uber seine Rechtmaigkeit und Rechtswirksamkeit wiedergegeben. Die Schlussbetrachtung fasst noch einmal die wichtigsten Ergebnisse zusammen und diskutiert noch einmal die Legitimierung der Sakularisation in Bayern.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Universitat zu Koln (Historisches Seminar), Veranstaltung: Katholische Aufklarung - Josephinismus - Sakularisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit der Ermachtigung zur Sakularisation in Bayern auf Grundlage des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS) von 1803 und fragt nach den Grundlagen ihrer Legitimierung mit besonderem Blick auf das Reformprogramm des damaligen Auenministers Maximilian Joseph von Montgelas. Im zweiten Abschnitt werden die Vorbedingungen der Sakularisation in Bayern dargelegt. Zuerst werden der Begriff der Staatssouveranitat und die staatskirchenrechtlichen Ziele im Reformprogramm von Montgelas erlautert. Nach einem kleinen Uberblick uber das Staatskirchentum unter Kurfurst Karl Theodor seit 1777 werden die ersten administrativen Schritte unter der Regierung des neuen Kurfursten Maximilian IV. Joseph von 1799 bis 1802 zur Aufhebung nicht-standischer und der Guterinventarisierung in den standischen Klostern vorgestellt. Der dritte Abschnitt behandelt das Zustandekommen des RDHS von den ersten grundlegenden Vertragen vor und wahrend den die Reichsdeputationssitzungen begleitenden Verhandlungen. Danach werden kurz die Bayern betreffenden Bestimmungen des RDHS und die Forschungsdiskussion uber seine Rechtmaigkeit und Rechtswirksamkeit wiedergegeben. Die Schlussbetrachtung fasst noch einmal die wichtigsten Ergebnisse zusammen und diskutiert noch einmal die Legitimierung der Sakularisation in Bayern.