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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Deutsche Aussenhandels- und Verkehrsakademie DAV Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rat der Europaischen Union hat am 20.12.2001 eine AEnderung der Rechnungsrichtline zur Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Anforderungen von Rechnungsstellung verabschiedet. Durch diese Richtline werden die obligatorischen Angaben in Rechnungen harmonisiert und es wird u.a. fur die Abrechnung durch Gutschriften, UEbermittlung auf dem elektronischen Weg etc. ein einheitlicher europaischer Rechtsrahmen geschaffen. Die AEnderungen traten ab dem 01.01.2004 in Kraft. Im Rahmen des Gesetzes zur Intensivierung und Bekampfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhangender Steuerhinterziehung, wurden die Rechnungsvorschriften zum 01.08.2004 abermals verscharft. Dabei spielten Rechnungen fur die Umsatzsteuer eine wichtige Rolle. Durch sie wird der Vorsteuerabzug ermoeglicht: Ein leistender Unternehmer weist fur seine Lieferung oder sonstige Leistungen den Steuerbetrag in einer Rechnung aus, die ihm geschuldet wird und zahlt sie im Zuge der USt-Voranmeldung an das Finanzamt. Der Empfanger der Lieferung oder der Leistung zahlt den ihm gestellten Steuerbetrag an den leistenden Unternehmer. Der leistende Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und erhalt die gezahlten Steuer im Rahmen der USt-Voranmeldung vom Finanzamt zuruck. Am Ende einer Umsatzkette sind alle Waren und Dienstleistungen mit der Steuer belastet, die fur die letzte Umsatzstufe gilt. So gewahrleisten Rechnung und Vorsteuerabzug eine wettbewerbsneutrale Besteuerung. Rechnungen, die den formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes nicht gerecht werden, schliessen grundsatzlich einen Vorsteuerabzug aus. Auch in Hinblick der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung (GOB) spielen ordnungsgemasse Rechnungen eine wichtige Rolle. Die GOB verlangen, dass die Buchfuhrung klar und ubersichtlich sein muss. Hierzu gehoe
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Deutsche Aussenhandels- und Verkehrsakademie DAV Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rat der Europaischen Union hat am 20.12.2001 eine AEnderung der Rechnungsrichtline zur Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Anforderungen von Rechnungsstellung verabschiedet. Durch diese Richtline werden die obligatorischen Angaben in Rechnungen harmonisiert und es wird u.a. fur die Abrechnung durch Gutschriften, UEbermittlung auf dem elektronischen Weg etc. ein einheitlicher europaischer Rechtsrahmen geschaffen. Die AEnderungen traten ab dem 01.01.2004 in Kraft. Im Rahmen des Gesetzes zur Intensivierung und Bekampfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhangender Steuerhinterziehung, wurden die Rechnungsvorschriften zum 01.08.2004 abermals verscharft. Dabei spielten Rechnungen fur die Umsatzsteuer eine wichtige Rolle. Durch sie wird der Vorsteuerabzug ermoeglicht: Ein leistender Unternehmer weist fur seine Lieferung oder sonstige Leistungen den Steuerbetrag in einer Rechnung aus, die ihm geschuldet wird und zahlt sie im Zuge der USt-Voranmeldung an das Finanzamt. Der Empfanger der Lieferung oder der Leistung zahlt den ihm gestellten Steuerbetrag an den leistenden Unternehmer. Der leistende Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und erhalt die gezahlten Steuer im Rahmen der USt-Voranmeldung vom Finanzamt zuruck. Am Ende einer Umsatzkette sind alle Waren und Dienstleistungen mit der Steuer belastet, die fur die letzte Umsatzstufe gilt. So gewahrleisten Rechnung und Vorsteuerabzug eine wettbewerbsneutrale Besteuerung. Rechnungen, die den formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes nicht gerecht werden, schliessen grundsatzlich einen Vorsteuerabzug aus. Auch in Hinblick der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung (GOB) spielen ordnungsgemasse Rechnungen eine wichtige Rolle. Die GOB verlangen, dass die Buchfuhrung klar und ubersichtlich sein muss. Hierzu gehoe