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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Aufgrund der vom Europaischen Parlament und Rat erlassenen Verordnung der Europaischen Union vom 19. Juli 2002 (VO EG 1606/2002) zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der Europaische Union (EU) verpflichtet, fur Geschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihren Konzernabschluss nach International Accounting Standards (IAS)/ International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.1 Um das deutsche Bilanzrecht an diese sog. IAS Verordnung anzupassen, wurde Ende 2004 das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)verkundet, welches die Pflicht zur Rechnungslegung nach IFRS fur kapitalmarktorientierte Unternehmen in 315 a HGB festgeschrieben hat.2 Obwohl die Vorschriften der IAS/IFRS originar auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten sind, entscheiden sich auch immer mehr nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen aufgrund der wachsenden internationalen Verflechtungen der deutschen Wirtschaft fur die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS. Den Vorteilen der Anwendung der IAS/IFRS, wie bspw. einer verbesserten internationalen Vergleichbarkeit der Jahresabschlusse, sowie einem oftmals einfacheren Zugang zu Finanzmitteln, steht jedoch ein komplexes, sich stetig anderndes Regelwerk gegenuber.3 Das International Accounting Standards Board(IASB) hat daher bereits am 19. Juni 2003 mit IFRS 1 (First-time Adaption of International Financial Reporting Standards) einen Standard veroeffentlicht, der Regelungen fur die Umstellung vom nationalen Bilanzrecht nach HGB auf die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS enthalt und den Unternehmen den UEbergang durch zahlreiche Wahlrechte und Sonderregelungen erleichtert. Zusatzlich wurden am 9. Juli 2009 die IFRS fu
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Aufgrund der vom Europaischen Parlament und Rat erlassenen Verordnung der Europaischen Union vom 19. Juli 2002 (VO EG 1606/2002) zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der Europaische Union (EU) verpflichtet, fur Geschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihren Konzernabschluss nach International Accounting Standards (IAS)/ International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.1 Um das deutsche Bilanzrecht an diese sog. IAS Verordnung anzupassen, wurde Ende 2004 das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)verkundet, welches die Pflicht zur Rechnungslegung nach IFRS fur kapitalmarktorientierte Unternehmen in 315 a HGB festgeschrieben hat.2 Obwohl die Vorschriften der IAS/IFRS originar auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten sind, entscheiden sich auch immer mehr nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen aufgrund der wachsenden internationalen Verflechtungen der deutschen Wirtschaft fur die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS. Den Vorteilen der Anwendung der IAS/IFRS, wie bspw. einer verbesserten internationalen Vergleichbarkeit der Jahresabschlusse, sowie einem oftmals einfacheren Zugang zu Finanzmitteln, steht jedoch ein komplexes, sich stetig anderndes Regelwerk gegenuber.3 Das International Accounting Standards Board(IASB) hat daher bereits am 19. Juni 2003 mit IFRS 1 (First-time Adaption of International Financial Reporting Standards) einen Standard veroeffentlicht, der Regelungen fur die Umstellung vom nationalen Bilanzrecht nach HGB auf die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS enthalt und den Unternehmen den UEbergang durch zahlreiche Wahlrechte und Sonderregelungen erleichtert. Zusatzlich wurden am 9. Juli 2009 die IFRS fu