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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,7, Universitat Paderborn (Institut fur Medienwissenschaften), Veranstaltung: Jugendmedienschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einfuhrung des neuen Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002, dem Inkrafttreten des Staatsvertrages uber den Schutz der Menschenwurde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) wurde die Instanz der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in den Status einer Organisation erhoben, die rechtlich verbindliche Kennzeichnungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes vergibt. Trotz der AEnderungen, die seitdem in Kraft getreten sind, steht das System noch immer in der Kritik und die Diskussion uber den Jugendschutz gerade im Zusammenhang mit digitalen Spielen immer wieder im Mittelpunkt des oeffentlichen Interesses. So wird auf der einen Seite in der OEffentlichkeit haufig ein scharferes Vorgehen bei der Altersfreigabe von digitalen Spielen gefordert. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Frage, warum bei digitalen Spielen, die fur erwachsene Spieler gedacht sind, immer noch eine Indizierung durch die Bundesprufstelle fur Jugendgefahrdende Medien (BPjM) moeglich ist, obwohl die USK dazu in der Lage ware, diese Spiele als USK 18: keine Jugendfreigabe in den Handel kommen zu lassen und damit eine Indizierung durch die BPjM auszuschliessen. Die folgende Arbeit soll einen kurzen UEberblick uber die Instanzen geben, die am Jugendschutz im Bereich der digitalen Spiele beteiligt sind. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Institutionen der USK und der BPjM gelegt. Weiterhin wird sich mit der Frage beschaftigt, ob eine Indizierung von digitalen Spielen durch die BPjM sinnvoll ist, oder ob es nicht ausreichend ware, wenn die USK Spielen, die aktuell indiziert oder zensiert werden, damit sie doch auf dem deutschen Markt erscheinen koennen, eine USK 18 Freigabe zu geben.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,7, Universitat Paderborn (Institut fur Medienwissenschaften), Veranstaltung: Jugendmedienschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einfuhrung des neuen Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002, dem Inkrafttreten des Staatsvertrages uber den Schutz der Menschenwurde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) wurde die Instanz der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in den Status einer Organisation erhoben, die rechtlich verbindliche Kennzeichnungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes vergibt. Trotz der AEnderungen, die seitdem in Kraft getreten sind, steht das System noch immer in der Kritik und die Diskussion uber den Jugendschutz gerade im Zusammenhang mit digitalen Spielen immer wieder im Mittelpunkt des oeffentlichen Interesses. So wird auf der einen Seite in der OEffentlichkeit haufig ein scharferes Vorgehen bei der Altersfreigabe von digitalen Spielen gefordert. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Frage, warum bei digitalen Spielen, die fur erwachsene Spieler gedacht sind, immer noch eine Indizierung durch die Bundesprufstelle fur Jugendgefahrdende Medien (BPjM) moeglich ist, obwohl die USK dazu in der Lage ware, diese Spiele als USK 18: keine Jugendfreigabe in den Handel kommen zu lassen und damit eine Indizierung durch die BPjM auszuschliessen. Die folgende Arbeit soll einen kurzen UEberblick uber die Instanzen geben, die am Jugendschutz im Bereich der digitalen Spiele beteiligt sind. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Institutionen der USK und der BPjM gelegt. Weiterhin wird sich mit der Frage beschaftigt, ob eine Indizierung von digitalen Spielen durch die BPjM sinnvoll ist, oder ob es nicht ausreichend ware, wenn die USK Spielen, die aktuell indiziert oder zensiert werden, damit sie doch auf dem deutschen Markt erscheinen koennen, eine USK 18 Freigabe zu geben.