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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: cum laude, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Abstract: Schwere Zeiten fur Berufsklager lautete die UEberschrift eines Artikels in der Financial Times Deutschland1 vom 13. Juni 2009, kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG).2 Mit dieser Prognose hinsichtlich der Auswirkungen des ARUG moegen die Autoren richtig gelegen haben. Aus juristischer Sicht sind demgegenuber vor allem die Auswirkungen des ARUG sowie des UMAG3 auf das Beschlussmangelrecht von Interesse. Die Bekampfung rauberischer Aktionare ist fur den Aktienrechtler eine der dringendsten Aufgaben des fruhen 21. Jahrhunderts. Deren Treiben schadet nicht nur den betroffenen Unternehmen im Einzelfall, sondern beschadigt nachhaltig die Attraktivitat des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Aktie als Anlageinstrument fur institutionelle Investoren. Gleichwohl ist das Phanomen missbrauchlicher Klagen gewissermassen die Spitze eines Eisbergs, die eine entscheidende Schwachstelle des aktienrechtlichen Beschlussmangelrechts offenbart. Dabei handelt es sich um die traditionell fehlende Trennung der Entscheidungen uber Eintragung und Wirksamkeit eines Beschlusses einerseits und uber seine Fehlerhaftigkeit andererseits. Die Folge dessen war seit jeher, dass geltend gemachte Zweifel an der Wirksamkeit von Beschlussen deren Vollzug uber Jahre verhinderten. In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit und mit welchen Mitteln das ARUG das Ziel der Missbrauchsbekampfung erreicht hat und inwieweit sich die vom Gesetzgeber gewahlten Mittel in das bisherige Beschlussmangelrecht einfugen. Daneben werden alternative Regelungskonzepte in gleicher Weise untersucht und mit dem von UMAG und ARUG geschaffenen System verglichen.
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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: cum laude, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Abstract: Schwere Zeiten fur Berufsklager lautete die UEberschrift eines Artikels in der Financial Times Deutschland1 vom 13. Juni 2009, kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG).2 Mit dieser Prognose hinsichtlich der Auswirkungen des ARUG moegen die Autoren richtig gelegen haben. Aus juristischer Sicht sind demgegenuber vor allem die Auswirkungen des ARUG sowie des UMAG3 auf das Beschlussmangelrecht von Interesse. Die Bekampfung rauberischer Aktionare ist fur den Aktienrechtler eine der dringendsten Aufgaben des fruhen 21. Jahrhunderts. Deren Treiben schadet nicht nur den betroffenen Unternehmen im Einzelfall, sondern beschadigt nachhaltig die Attraktivitat des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Aktie als Anlageinstrument fur institutionelle Investoren. Gleichwohl ist das Phanomen missbrauchlicher Klagen gewissermassen die Spitze eines Eisbergs, die eine entscheidende Schwachstelle des aktienrechtlichen Beschlussmangelrechts offenbart. Dabei handelt es sich um die traditionell fehlende Trennung der Entscheidungen uber Eintragung und Wirksamkeit eines Beschlusses einerseits und uber seine Fehlerhaftigkeit andererseits. Die Folge dessen war seit jeher, dass geltend gemachte Zweifel an der Wirksamkeit von Beschlussen deren Vollzug uber Jahre verhinderten. In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit und mit welchen Mitteln das ARUG das Ziel der Missbrauchsbekampfung erreicht hat und inwieweit sich die vom Gesetzgeber gewahlten Mittel in das bisherige Beschlussmangelrecht einfugen. Daneben werden alternative Regelungskonzepte in gleicher Weise untersucht und mit dem von UMAG und ARUG geschaffenen System verglichen.