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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Fachhochschule Dusseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bestimmung des Begriffs der Gerechtigkeit tritt auf, wenn die Menschen beginnen, sich Rechenschaft bezuglich ihres Zusammenlebens in Gesellschaft und Staat zu geben. Verschiedene Ansatze koennen hier angefuhrt werden. Diese koennen ethisch oder politisch fundiert sein, jedoch auch unter einem religioesen Blickwinkel betrachtet werden. Von der Antike uber das Mittelalter bis in die Moderne, gibt es unterschiedliche, den gesellschaftlichen Umstanden der jeweiligen Epoche entsprechende Versuche der Begriffsbestimmung. So beschreibt Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik Gerechtigkeit als eine Kardinaltugend und formuliert die Doktrin, gleich ist gleich und ungleich ist ungleich zu behandeln (vgl. Horn/Scarano, 2002. S. 62 ff). Eine Sichtweise, die sich in der Antike als eine allgemeine Gultigkeit verstand. Besonderheit dieser Epoche ist die Tatsache, dass zwischen der juristischen Bedeutung der Gerechtigkeit und ihrer Zugehoerigkeit zu den Tugenden nicht unterschieden wurde. Eine AEnderung dieser Sichtweise lasst sich erst mit zunehmender zeitlicher Entwicklung bei verschiedenen Philosophen beobachten (vgl. Georg-Lauer, 1998. In: Jugendlexikon Philosophie S. 105). In den unterschiedlichen zeitlichen Epochen wurden verschiedene Gerechtigkeitstheorien entwickelt. So gilt Thomas Hobbes als bedeutendster Vertreter der Vertragstheorie. Gerechtigkeit wird als Vertragstreue, Ungerechtigkeit als Vertragsbruch verstanden. Hobbes geht in seiner Theorie von einem ‘Urvertrag’ aus, von dem sich seiner Ansicht nach, alle gemeingultigen Gesetze ableiten lassen und aus dem die Gesellschaft selbst hervorgegangen ist (vgl. Horn/Scarano, 2002. S.166 ff). Ein weitere Ansatz findet sich bei John Stuart Mill. Dieser ist der Begrunder des Utilitarismus. Mill formuliert Gerechtigkeit in seiner Theorie als groesstmoeglichen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Fachhochschule Dusseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bestimmung des Begriffs der Gerechtigkeit tritt auf, wenn die Menschen beginnen, sich Rechenschaft bezuglich ihres Zusammenlebens in Gesellschaft und Staat zu geben. Verschiedene Ansatze koennen hier angefuhrt werden. Diese koennen ethisch oder politisch fundiert sein, jedoch auch unter einem religioesen Blickwinkel betrachtet werden. Von der Antike uber das Mittelalter bis in die Moderne, gibt es unterschiedliche, den gesellschaftlichen Umstanden der jeweiligen Epoche entsprechende Versuche der Begriffsbestimmung. So beschreibt Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik Gerechtigkeit als eine Kardinaltugend und formuliert die Doktrin, gleich ist gleich und ungleich ist ungleich zu behandeln (vgl. Horn/Scarano, 2002. S. 62 ff). Eine Sichtweise, die sich in der Antike als eine allgemeine Gultigkeit verstand. Besonderheit dieser Epoche ist die Tatsache, dass zwischen der juristischen Bedeutung der Gerechtigkeit und ihrer Zugehoerigkeit zu den Tugenden nicht unterschieden wurde. Eine AEnderung dieser Sichtweise lasst sich erst mit zunehmender zeitlicher Entwicklung bei verschiedenen Philosophen beobachten (vgl. Georg-Lauer, 1998. In: Jugendlexikon Philosophie S. 105). In den unterschiedlichen zeitlichen Epochen wurden verschiedene Gerechtigkeitstheorien entwickelt. So gilt Thomas Hobbes als bedeutendster Vertreter der Vertragstheorie. Gerechtigkeit wird als Vertragstreue, Ungerechtigkeit als Vertragsbruch verstanden. Hobbes geht in seiner Theorie von einem ‘Urvertrag’ aus, von dem sich seiner Ansicht nach, alle gemeingultigen Gesetze ableiten lassen und aus dem die Gesellschaft selbst hervorgegangen ist (vgl. Horn/Scarano, 2002. S.166 ff). Ein weitere Ansatz findet sich bei John Stuart Mill. Dieser ist der Begrunder des Utilitarismus. Mill formuliert Gerechtigkeit in seiner Theorie als groesstmoeglichen