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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, Veranstaltung: Berufsbegleitender Aufbaustudiengang zum Master of Arts (M.A.), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1975, dem Internationalen Jahr der Frau, ist die Gleichberechtigung der Frau weltweit im Bewusstsein von Politik und Wirtschaft verankert. 1979 mundeten die internationalen Bemuhungen im UEbereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Jedoch dauerte es noch viele Jahre, bis das Thema auch in Deutschland angekommen war. Die Bundesregierung legt in ihrer Antidiskriminierungspolitik neben der Diskriminierung aufgrund der Rasse den Schwerpunkt auf die Diskriminierung wegen des Geschlechts, insbesondere auf die Benachteiligung der Frau. Das DIW Berlin, das regelmassig den Anteil von Frauen in Fuhrungsgremien der groessten deutschen Wirtschaftsunternehmen analysiert, stellt fest, dass Frauen in Vorstanden und Aufsichtsraten in der Minderheit sind. Dabei haben Unternehmen bereits 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Erhoehung des Frauenanteils in Fuhrungspositionen abgegeben. Es verwundert deshalb nicht, dass die Benachteiligung von Frauen zunehmend in den politischen Fokus gerat und aktuell in der Diskussion einer Frauenquote mundet. Vor diesem Hintergrund soll diese Seminararbeit zeigen, ob sich eine Frauenquote fur Fuhrungspositionen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbaren lasst. Dazu wird zunachst erlautert, was unter einer Frauenquote zu verstehen ist und welche Ziele mit ihr verfolgt werden. Eine Zusammenfassung des bisherigen Umsetzungsstandes in Deutschland rundet diesen Abschnitt ab. Anschliessend wird der rechtliche Rahmen zur Antidiskriminierung der Frau skizziert, da sich die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nur im Kontext der europaischen und deutschen Gese
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, Veranstaltung: Berufsbegleitender Aufbaustudiengang zum Master of Arts (M.A.), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1975, dem Internationalen Jahr der Frau, ist die Gleichberechtigung der Frau weltweit im Bewusstsein von Politik und Wirtschaft verankert. 1979 mundeten die internationalen Bemuhungen im UEbereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Jedoch dauerte es noch viele Jahre, bis das Thema auch in Deutschland angekommen war. Die Bundesregierung legt in ihrer Antidiskriminierungspolitik neben der Diskriminierung aufgrund der Rasse den Schwerpunkt auf die Diskriminierung wegen des Geschlechts, insbesondere auf die Benachteiligung der Frau. Das DIW Berlin, das regelmassig den Anteil von Frauen in Fuhrungsgremien der groessten deutschen Wirtschaftsunternehmen analysiert, stellt fest, dass Frauen in Vorstanden und Aufsichtsraten in der Minderheit sind. Dabei haben Unternehmen bereits 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Erhoehung des Frauenanteils in Fuhrungspositionen abgegeben. Es verwundert deshalb nicht, dass die Benachteiligung von Frauen zunehmend in den politischen Fokus gerat und aktuell in der Diskussion einer Frauenquote mundet. Vor diesem Hintergrund soll diese Seminararbeit zeigen, ob sich eine Frauenquote fur Fuhrungspositionen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbaren lasst. Dazu wird zunachst erlautert, was unter einer Frauenquote zu verstehen ist und welche Ziele mit ihr verfolgt werden. Eine Zusammenfassung des bisherigen Umsetzungsstandes in Deutschland rundet diesen Abschnitt ab. Anschliessend wird der rechtliche Rahmen zur Antidiskriminierung der Frau skizziert, da sich die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nur im Kontext der europaischen und deutschen Gese