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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,00, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der altesten Sozialversicherungszweige Deutschlands. Sie wurde durch Kaiser Wilhelm I. auf Anraten von Reichskanzler Otto von Bismarck eingefuhrt. Als Ausloeser hierfur koennen die standigen Veranderungen in den Arbeitsbedingungen gesehen werden, die sich durch die industrielle Revolution ergeben haben, aber auch der steigende Einfluss der Sozialdemokraten. So dauerte es von der Verkundung der Einfuhrung bis zur Verabschiedung des Gesetzes fur die Unfallversicherung durch den Reichstag am 6. Juli 1884 immerhin drei Jahre, bis das Gesetz zustande kam. Am 1. Oktober 1885 trat es dann in Kraft. Die Trager dieses Versicherungszweiges sind die Berufsgenossenschaften, die Gemeindeunfallversicherungsverbande sowie die Unfallkassen. Im Rahmen der Tragerschaft sind die Unfallversicherungstrager zustandig fur - die Pravention, - die Rehabilitation und - die Entschadigung im Zusammenhang mit Arbeitsunfallen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Rahmen dieser Arbeit wird ausschliesslich auf den Praventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung naher eingegangen, der in den Paragrafen 14 bis 25 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII geregelt ist.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,00, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der altesten Sozialversicherungszweige Deutschlands. Sie wurde durch Kaiser Wilhelm I. auf Anraten von Reichskanzler Otto von Bismarck eingefuhrt. Als Ausloeser hierfur koennen die standigen Veranderungen in den Arbeitsbedingungen gesehen werden, die sich durch die industrielle Revolution ergeben haben, aber auch der steigende Einfluss der Sozialdemokraten. So dauerte es von der Verkundung der Einfuhrung bis zur Verabschiedung des Gesetzes fur die Unfallversicherung durch den Reichstag am 6. Juli 1884 immerhin drei Jahre, bis das Gesetz zustande kam. Am 1. Oktober 1885 trat es dann in Kraft. Die Trager dieses Versicherungszweiges sind die Berufsgenossenschaften, die Gemeindeunfallversicherungsverbande sowie die Unfallkassen. Im Rahmen der Tragerschaft sind die Unfallversicherungstrager zustandig fur - die Pravention, - die Rehabilitation und - die Entschadigung im Zusammenhang mit Arbeitsunfallen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Rahmen dieser Arbeit wird ausschliesslich auf den Praventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung naher eingegangen, der in den Paragrafen 14 bis 25 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII geregelt ist.