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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 5.5 (Schweiz), Universitat St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Einer der wichtigsten Grundsatze des oeffentlichen sowie des privaten Vertragsrechts lautet: pacta sunt servanda. Woertlich ubersetzt bedeutet dies Vertrage sind einzuhalten. Es handelt sich um das Prinzip der Vertragstreue. Es kann nun aber im (Rechts-)Alltag vorkommen, dass sich die ursprunglichen Verhaltnisse, unter welchen die Vertragsparteien den Vertrag abgeschlossen haben, derart verandern, dass die Aufrechterhaltung des Vertrages fur eine Partei unzumutbar werden kann. Ein starres Festhalten an der Vertragstreue kann dann stoerend sein.1 Das angesprochene Problem wird oft unter dem Begriff clausula rebus sic stantibus zusammengefasst. Sofern die AEnderung der Verhaltnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses objektiv nicht vorhersehbar war und die AEnderung nicht auf das Verschulden der kundigenden Partei zuruckzufuhren ist, gibt das Gesetz und die Rechtsprechung aus diesem Grund die Moeglichkeit zur Vertragsaufloesung. Das Ziel dieser Arbeit ist es, diese Thematik anhand der Kundigung von Dauerschuldverhaltnissen genauer zu behandeln. Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff Dauerschuldverhaltnis erlautert. Danach werden die einzelnen Dauerschuldvertrage vorgestellt und beschrieben was sie zu dauernden Vertragen macht. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Kundigung von Dauerschuldverhaltnissen, im Besonderen die Kundigung aus wichtigem Grund, thematisiert. Zuerst wird der wichtige Grund allgemein vorgestellt. Im Weiteren wird der Frage nachgegangen welche Umstande als wichtige Grunde zu qualifizieren sind und allenfalls eine vorzeitige Kundigung rechtfertigen. Um diese Frage zu beantworten werden Lehre und Rechtsprechung herangezogen. Mit Hilfe von ausgewahlten Beispielen der einzelnen Dauerschuldvertrage, wird versucht einen moeglichst
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 5.5 (Schweiz), Universitat St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Einer der wichtigsten Grundsatze des oeffentlichen sowie des privaten Vertragsrechts lautet: pacta sunt servanda. Woertlich ubersetzt bedeutet dies Vertrage sind einzuhalten. Es handelt sich um das Prinzip der Vertragstreue. Es kann nun aber im (Rechts-)Alltag vorkommen, dass sich die ursprunglichen Verhaltnisse, unter welchen die Vertragsparteien den Vertrag abgeschlossen haben, derart verandern, dass die Aufrechterhaltung des Vertrages fur eine Partei unzumutbar werden kann. Ein starres Festhalten an der Vertragstreue kann dann stoerend sein.1 Das angesprochene Problem wird oft unter dem Begriff clausula rebus sic stantibus zusammengefasst. Sofern die AEnderung der Verhaltnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses objektiv nicht vorhersehbar war und die AEnderung nicht auf das Verschulden der kundigenden Partei zuruckzufuhren ist, gibt das Gesetz und die Rechtsprechung aus diesem Grund die Moeglichkeit zur Vertragsaufloesung. Das Ziel dieser Arbeit ist es, diese Thematik anhand der Kundigung von Dauerschuldverhaltnissen genauer zu behandeln. Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff Dauerschuldverhaltnis erlautert. Danach werden die einzelnen Dauerschuldvertrage vorgestellt und beschrieben was sie zu dauernden Vertragen macht. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Kundigung von Dauerschuldverhaltnissen, im Besonderen die Kundigung aus wichtigem Grund, thematisiert. Zuerst wird der wichtige Grund allgemein vorgestellt. Im Weiteren wird der Frage nachgegangen welche Umstande als wichtige Grunde zu qualifizieren sind und allenfalls eine vorzeitige Kundigung rechtfertigen. Um diese Frage zu beantworten werden Lehre und Rechtsprechung herangezogen. Mit Hilfe von ausgewahlten Beispielen der einzelnen Dauerschuldvertrage, wird versucht einen moeglichst