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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Universitat Vechta; fruher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: In Anlehnung an verschiedene Praktika in der Kinder- und Jugendhilfe habe ich mich dazu entschieden meine Bachelorarbeit dem brisanten Thema der Kindeswohlgefahrdung zu widmen. Insbesondere in den letzten Jahren hat das Thema eine hohe Dynamik gewonnen durch eine in den Medien gefuhrte Kindeswohldebatte. Aufgrund dessen, dass Falle von Kindesmisshandlungen und Vernachlassigen zu spat entdeckt wurden und Kinder verhungert sind oder durch Drangsalierung ihrer Eltern starben. Verantwortung wird dann in der Regel beim Jugendamt und auch bei den betreuenden freien Tragern gesucht. Auch die tatsachlichen Zahlen unterstreichen die Brisanz.[…] Kindeswohlgefahrdung ist somit ein Thema mit dem die Mitarbeiter eines Jugendamtes naehzu taglich in Beruhrung kommen sowie die freien Trager ebenfalls, da diese dann verschiedene Formen der Hilfen zur Erziehung im Auftrag des Jugendamtes ausfuhren. Aus diesem Grund stelle ich die Frage: Wie gestaltet sich der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefahrdung am Beispiel der Kooperation von Jugendamt und freien Tragern der Jugendhilfe? Dabei moechte ich zunachst den Begriff des Kindeswohls klaren und sehen was Kinder genau brauchen und welche Bedurfnisse erfullt sein mussen, damit sie sich gut entwickeln koennen. Ferner moechte ich beschreiben was unter einer Kindeswohlgefahrdung zu verstehen ist und aus welchen Ursachen Gefahrdungen entstehen koennen. Grosse Bedeutung fur den Kinderschutz hat der 8a KJHG da durch ihn im Jahr 2005 das wie des Kinderschutzes neu verbindlich formuliert wurde. Welche neuen rechtlichen Vorgaben gibt es und wie werden diese von Jugendamt und freien Tragern der Jugendhilfe umgesetzt? Welche Beruhrungspunkte gibt es dabei zwischen beiden Tragern? Dazu werden sowohl der Handlungsrahmen des Jugendamtes als auch der freien Trager skizzi
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Universitat Vechta; fruher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: In Anlehnung an verschiedene Praktika in der Kinder- und Jugendhilfe habe ich mich dazu entschieden meine Bachelorarbeit dem brisanten Thema der Kindeswohlgefahrdung zu widmen. Insbesondere in den letzten Jahren hat das Thema eine hohe Dynamik gewonnen durch eine in den Medien gefuhrte Kindeswohldebatte. Aufgrund dessen, dass Falle von Kindesmisshandlungen und Vernachlassigen zu spat entdeckt wurden und Kinder verhungert sind oder durch Drangsalierung ihrer Eltern starben. Verantwortung wird dann in der Regel beim Jugendamt und auch bei den betreuenden freien Tragern gesucht. Auch die tatsachlichen Zahlen unterstreichen die Brisanz.[…] Kindeswohlgefahrdung ist somit ein Thema mit dem die Mitarbeiter eines Jugendamtes naehzu taglich in Beruhrung kommen sowie die freien Trager ebenfalls, da diese dann verschiedene Formen der Hilfen zur Erziehung im Auftrag des Jugendamtes ausfuhren. Aus diesem Grund stelle ich die Frage: Wie gestaltet sich der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefahrdung am Beispiel der Kooperation von Jugendamt und freien Tragern der Jugendhilfe? Dabei moechte ich zunachst den Begriff des Kindeswohls klaren und sehen was Kinder genau brauchen und welche Bedurfnisse erfullt sein mussen, damit sie sich gut entwickeln koennen. Ferner moechte ich beschreiben was unter einer Kindeswohlgefahrdung zu verstehen ist und aus welchen Ursachen Gefahrdungen entstehen koennen. Grosse Bedeutung fur den Kinderschutz hat der 8a KJHG da durch ihn im Jahr 2005 das wie des Kinderschutzes neu verbindlich formuliert wurde. Welche neuen rechtlichen Vorgaben gibt es und wie werden diese von Jugendamt und freien Tragern der Jugendhilfe umgesetzt? Welche Beruhrungspunkte gibt es dabei zwischen beiden Tragern? Dazu werden sowohl der Handlungsrahmen des Jugendamtes als auch der freien Trager skizzi