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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 17 Punkte, Universitat Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit dem Tatbestand des 108e StGB. Die in dieser Arbeit angestrebte Auseinandersetzung mit der Norm soll das Spannungsfeld zwischen Abgeordnetenbestechung und Lobbyismus beleuchten. Ziel ist also die Frage zu beantworten, ob die Norm die Moeglichkeiten von Lobbygruppen zu weit eingeschrankt hat, oder ob es sich beim 108e wie vielfach behauptet wird, nur um symbolisches Strafrecht handelt, der Tatbestand also einer UEberarbeitung im Sinne einer Ausweitung der Strafbarkeit bedarf. Zunachst erfolgt ein kurzer einfuhrender Teil, der einen UEberblick uber die geschichtliche Entwicklung, und das Rechtsgut des 108e geben soll. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann der Tatbestand einer genauen Untersuchung unterzogen. Dann sollen die Mangel und Schwachstellen der Norm im Hinblick auf den Lobbyismus dargelegt werden. In diesem Rahmen soll auch die von der Literatur vorgebrachte Kritik sowie die vom BGH jungst ge-ausserten Handlungsempfehlungen dargelegt werden. Einem weiteren Aspekt widmet sich der vierte Teil der Arbeit, indem auf die internationalen Regelungen bzgl. der Bestechung von Abgeordneten und die sich daraus ergebende Diskrepanz zur deutschen Regelung eingegan-gen wird. In einem letzten Schritt werden alternative Tatbestandsvorschlage dargestellt. In einer abschliessenden Zusammenfassung soll auch ein eigener Formulierungsvorschlag vorgestellt werden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 17 Punkte, Universitat Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit dem Tatbestand des 108e StGB. Die in dieser Arbeit angestrebte Auseinandersetzung mit der Norm soll das Spannungsfeld zwischen Abgeordnetenbestechung und Lobbyismus beleuchten. Ziel ist also die Frage zu beantworten, ob die Norm die Moeglichkeiten von Lobbygruppen zu weit eingeschrankt hat, oder ob es sich beim 108e wie vielfach behauptet wird, nur um symbolisches Strafrecht handelt, der Tatbestand also einer UEberarbeitung im Sinne einer Ausweitung der Strafbarkeit bedarf. Zunachst erfolgt ein kurzer einfuhrender Teil, der einen UEberblick uber die geschichtliche Entwicklung, und das Rechtsgut des 108e geben soll. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann der Tatbestand einer genauen Untersuchung unterzogen. Dann sollen die Mangel und Schwachstellen der Norm im Hinblick auf den Lobbyismus dargelegt werden. In diesem Rahmen soll auch die von der Literatur vorgebrachte Kritik sowie die vom BGH jungst ge-ausserten Handlungsempfehlungen dargelegt werden. Einem weiteren Aspekt widmet sich der vierte Teil der Arbeit, indem auf die internationalen Regelungen bzgl. der Bestechung von Abgeordneten und die sich daraus ergebende Diskrepanz zur deutschen Regelung eingegan-gen wird. In einem letzten Schritt werden alternative Tatbestandsvorschlage dargestellt. In einer abschliessenden Zusammenfassung soll auch ein eigener Formulierungsvorschlag vorgestellt werden.