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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Osnabruck, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG) trat am 01.09.2009 in Kraft und brachte lang angestrebte und diskutierte Neue-rungen im Aktiengesetzt. Neben Massnahmen zur Verbesserung und Er-leichterung der grenzuberschreitenden Ausubung von Aktionarsrechten sowie der Bekampfung missbrauchlicher Aktionarsklagen hat der Gesetz-geber AEnderungen im Bereich der Sachgrundung und Sachkapitalerhoe-hung vorgenommen. Gerade in den aktuellen Krisenzeiten, in denen sich die Mittelbeschaffung auf den Kapitalmarkten schwieriger gestaltet, die Kreditvergabe der Ban-ken zuruckhaltender erfolgt und Unternehmen unter Liquiditatsproblemen leiden, gewinnt das Instrument der Sacheinlage zunehmend an Bedeutung. Den Unternehmen bietet die Kapitalaufbringung und Eigenkapitalstarkung durch Sacheinlagen zusatzliche Chancen, notwendige Expansions- oder Sanierungsmassnahmen durchzufuhren. Von der Praxis wurde daher schon seit langerem eine Deregulierung der aktienrechtlichen Bestimmungen bei der Kapitaleinbringung durch Sach-einlagen gefordert. In den einschlagigen europarechtlichen Vorgaben sind Vereinfachungsoptionen fur die Sachkapitalgrundung oder -erhoehung bereits im Jahre 2006 verankert worden. Der deutsche Gesetzgeber voll-zieht diese AEnderungen mit dem ARUG. Die vorliegende Arbeit skizziert die Neuregelungen im Bereich der Sach-kapitalerhoehung; im Focus steht anschliessend die kritische Analyse dieser Regelungen. Es ist zudem zu klaren, inwieweit die europarechtlichen Moeglichkeiten genutzt wurden. Fand eine uberzeugende Abwagung zwi-schen dem Anliegen der Unternehmen, flexibel agieren zu koennen, und den Schutzinteressen der Aktionare und Glaubiger statt? Ist die Zielset-zung einer Deregulierung bei der Sachkapitaleinbringung erreicht worden? Insbesondere die Verfahrensvorschr
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Osnabruck, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG) trat am 01.09.2009 in Kraft und brachte lang angestrebte und diskutierte Neue-rungen im Aktiengesetzt. Neben Massnahmen zur Verbesserung und Er-leichterung der grenzuberschreitenden Ausubung von Aktionarsrechten sowie der Bekampfung missbrauchlicher Aktionarsklagen hat der Gesetz-geber AEnderungen im Bereich der Sachgrundung und Sachkapitalerhoe-hung vorgenommen. Gerade in den aktuellen Krisenzeiten, in denen sich die Mittelbeschaffung auf den Kapitalmarkten schwieriger gestaltet, die Kreditvergabe der Ban-ken zuruckhaltender erfolgt und Unternehmen unter Liquiditatsproblemen leiden, gewinnt das Instrument der Sacheinlage zunehmend an Bedeutung. Den Unternehmen bietet die Kapitalaufbringung und Eigenkapitalstarkung durch Sacheinlagen zusatzliche Chancen, notwendige Expansions- oder Sanierungsmassnahmen durchzufuhren. Von der Praxis wurde daher schon seit langerem eine Deregulierung der aktienrechtlichen Bestimmungen bei der Kapitaleinbringung durch Sach-einlagen gefordert. In den einschlagigen europarechtlichen Vorgaben sind Vereinfachungsoptionen fur die Sachkapitalgrundung oder -erhoehung bereits im Jahre 2006 verankert worden. Der deutsche Gesetzgeber voll-zieht diese AEnderungen mit dem ARUG. Die vorliegende Arbeit skizziert die Neuregelungen im Bereich der Sach-kapitalerhoehung; im Focus steht anschliessend die kritische Analyse dieser Regelungen. Es ist zudem zu klaren, inwieweit die europarechtlichen Moeglichkeiten genutzt wurden. Fand eine uberzeugende Abwagung zwi-schen dem Anliegen der Unternehmen, flexibel agieren zu koennen, und den Schutzinteressen der Aktionare und Glaubiger statt? Ist die Zielset-zung einer Deregulierung bei der Sachkapitaleinbringung erreicht worden? Insbesondere die Verfahrensvorschr