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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalitat abw. Verhalten, Note: 1,3, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beginn der modernen Freiheitsstrafe lasst sich historisch ab der zweiten Halfte des 16. Jahrhunderts vermerken. In dieser Zeit entwickelte sich das Verstandnis der freiheitsentziehenden Manahme weiter und wurde mit einem Vollzugszweck verbunden. Der Insasse sollte dazu erzogen werden einer Arbeit nachzugehen und eine Ordnung einzuhalten, um ein geregeltes, nicht straffalliges Leben zu fuhren. Die ursprungliche Freiheitsstrafe, die auf Vergeltung und Wegsperrung abzielte, entwickelte sich auf diese Weise langsam zu einem Besserungsvollzug mit dem Endziel der Resozialisierung.(1) Dieses Umdenken und die Umsetzung eines solchen Vollzuges sind Produkte einer langen und schweren Entwicklung, die uber Jahrhunderte hinweg andauerte und noch immer prasent ist. Das Problem, welches sich seit geraumer Zeit auftut, ist die verzerrte mediale Darstellung der Kriminalitat, wodurch die Gesellschaft eine falsche Vorstellung von Straftatern, der Strafzumessung und dem Strafvollzug erhalt. Sie fordert deshalb hartere Strafen und kritisiert die Vollzugslockerungen stark, weil sie von einem Strafverstandnis ausgeht, in dem das Strafleid fokussiert wird. Zusatzlich wird beim Verstandnis der harten Strafen die generelle Abschreckung assoziiert und daran festgehalten. Empirisch betrachtet liefern Studien zur kriminellen Abschreckungswirkung jedoch das genaue Gegenteil. Denn danach ist die zu erwartende Strafschwere kein - oder nur geringer Aspekt gewesen - der gegen die Entscheidung, eine kriminelle Handlung auszufuhren, gewogen hat. Das verzerrte Bild lasst deshalb Probleme entstehen, die sich auf die Arbeit mit Straftatern und somit auch auf die Manahmen zur Resozialisierung ausdehnen und die Umsetzung dieser erschweren. […] 1 Vgl. Laubenthal, 2008, S.47ff
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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalitat abw. Verhalten, Note: 1,3, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beginn der modernen Freiheitsstrafe lasst sich historisch ab der zweiten Halfte des 16. Jahrhunderts vermerken. In dieser Zeit entwickelte sich das Verstandnis der freiheitsentziehenden Manahme weiter und wurde mit einem Vollzugszweck verbunden. Der Insasse sollte dazu erzogen werden einer Arbeit nachzugehen und eine Ordnung einzuhalten, um ein geregeltes, nicht straffalliges Leben zu fuhren. Die ursprungliche Freiheitsstrafe, die auf Vergeltung und Wegsperrung abzielte, entwickelte sich auf diese Weise langsam zu einem Besserungsvollzug mit dem Endziel der Resozialisierung.(1) Dieses Umdenken und die Umsetzung eines solchen Vollzuges sind Produkte einer langen und schweren Entwicklung, die uber Jahrhunderte hinweg andauerte und noch immer prasent ist. Das Problem, welches sich seit geraumer Zeit auftut, ist die verzerrte mediale Darstellung der Kriminalitat, wodurch die Gesellschaft eine falsche Vorstellung von Straftatern, der Strafzumessung und dem Strafvollzug erhalt. Sie fordert deshalb hartere Strafen und kritisiert die Vollzugslockerungen stark, weil sie von einem Strafverstandnis ausgeht, in dem das Strafleid fokussiert wird. Zusatzlich wird beim Verstandnis der harten Strafen die generelle Abschreckung assoziiert und daran festgehalten. Empirisch betrachtet liefern Studien zur kriminellen Abschreckungswirkung jedoch das genaue Gegenteil. Denn danach ist die zu erwartende Strafschwere kein - oder nur geringer Aspekt gewesen - der gegen die Entscheidung, eine kriminelle Handlung auszufuhren, gewogen hat. Das verzerrte Bild lasst deshalb Probleme entstehen, die sich auf die Arbeit mit Straftatern und somit auch auf die Manahmen zur Resozialisierung ausdehnen und die Umsetzung dieser erschweren. […] 1 Vgl. Laubenthal, 2008, S.47ff