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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg (Institut fur Personalmanagement), Veranstaltung: Soziooekonomische Grundlagen des Personalmanagements, Sprache: Deutsch, Abstract: Wir leben heute in einer Zeit, in der durch das Internet der Datenaustausch unkompliziert und zum Alltag geworden ist. Das fatale dabei: digitale Techniken ermoeglichen einen immer einfacheren unberechtigten Zugriff auf geschutzte Medien und deren Manipulation. Besonders in Hinblick auf die Weitergabe von zu Papier gebrachten Ideen und Meinungen ermoeglicht nicht zuletzt das Internet einen schnellen, reibungslosen und nahezu unsichtbaren Austausch geistigen Eigentums.Fraglich wird es jedoch, wenn es sich dabei nicht um das eigene, sondern um fremdes geistiges Eigentum handelt. Wie verhalt sich dabei die Rechtslage? Wem gehoert eine ganz bestimmte Idee und welche Rechte koennen daran verwirklicht werden? Inwieweit kann ein Einzelner sein eigenes persoenliches geistiges Eigentum selbst verfugen und wo liegen Grenzen dieser Verfugbarkeit? Kann uberhaupt ein Verfugungsrecht an geistigem Eigentum bestehen? Welche Voraussetzungen mussen dafur vorliegen? Welche Bedeutung besitzt das geistige Eigentum fur den Betrieb?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg (Institut fur Personalmanagement), Veranstaltung: Soziooekonomische Grundlagen des Personalmanagements, Sprache: Deutsch, Abstract: Wir leben heute in einer Zeit, in der durch das Internet der Datenaustausch unkompliziert und zum Alltag geworden ist. Das fatale dabei: digitale Techniken ermoeglichen einen immer einfacheren unberechtigten Zugriff auf geschutzte Medien und deren Manipulation. Besonders in Hinblick auf die Weitergabe von zu Papier gebrachten Ideen und Meinungen ermoeglicht nicht zuletzt das Internet einen schnellen, reibungslosen und nahezu unsichtbaren Austausch geistigen Eigentums.Fraglich wird es jedoch, wenn es sich dabei nicht um das eigene, sondern um fremdes geistiges Eigentum handelt. Wie verhalt sich dabei die Rechtslage? Wem gehoert eine ganz bestimmte Idee und welche Rechte koennen daran verwirklicht werden? Inwieweit kann ein Einzelner sein eigenes persoenliches geistiges Eigentum selbst verfugen und wo liegen Grenzen dieser Verfugbarkeit? Kann uberhaupt ein Verfugungsrecht an geistigem Eigentum bestehen? Welche Voraussetzungen mussen dafur vorliegen? Welche Bedeutung besitzt das geistige Eigentum fur den Betrieb?