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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Universitat Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der am 13.12.2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon soll durch die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta sowie den Beitritt der Europaischen Union zur EMRK zu einem deutlich verbesserten Grundrechtsschutz beitragen. Im Folgenden wird untersucht, ob und wieweit dies der Fall ist. Dazu wird der Grundrechtssituation nach in Kraft treten des Reformvertrags eine Status-quo-Analyse gegenubergestellt. Die nachfolgende Darstellung beschrankt sich materiell auf die Untersuchung der EMRK, der Grundrechtecharta sowie der allgemeinen Rechtsgrundsatze des Gemeinschaftsrechts. Es wird gepruft, inwieweit die Rechtsverbindlichkeit der Charta zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes in Europa beitragt. Dabei werden unterschiedliche Mitgliedsstaaten beleuchtet. Neben dem Grundrechtsschutz in Deutschland soll auch die besondere Situation in Polen und Grobritannien zum Ausdruck kommen. Ebenso sind die Auswirkungen des Beitritts der EU zur EMRK auf den Schutz des Burgers Gegenstand der Untersuchung. Ferner wird die Notwendigkeit der Beibehaltung der allgemeinen Rechtsgrundsatze trotz der Verbindlichkeit der Charta diskutiert. Bisher gibt es erst wenige Veroffentlichungen zu diesen Fragestellungen, weswegen weitere Forschungen notwendig sind. Denn fraglich ist, ob durch den Reformvertrag der Grundrechtsschutz der Burger wirklich verbessert wird oder ob nicht eher die politisch-deklaratorische Auenwirkung im Vordergrund steht. Dies soll durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema in der nachfolgenden Darstellung herausgearbeitet werden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Universitat Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der am 13.12.2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon soll durch die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta sowie den Beitritt der Europaischen Union zur EMRK zu einem deutlich verbesserten Grundrechtsschutz beitragen. Im Folgenden wird untersucht, ob und wieweit dies der Fall ist. Dazu wird der Grundrechtssituation nach in Kraft treten des Reformvertrags eine Status-quo-Analyse gegenubergestellt. Die nachfolgende Darstellung beschrankt sich materiell auf die Untersuchung der EMRK, der Grundrechtecharta sowie der allgemeinen Rechtsgrundsatze des Gemeinschaftsrechts. Es wird gepruft, inwieweit die Rechtsverbindlichkeit der Charta zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes in Europa beitragt. Dabei werden unterschiedliche Mitgliedsstaaten beleuchtet. Neben dem Grundrechtsschutz in Deutschland soll auch die besondere Situation in Polen und Grobritannien zum Ausdruck kommen. Ebenso sind die Auswirkungen des Beitritts der EU zur EMRK auf den Schutz des Burgers Gegenstand der Untersuchung. Ferner wird die Notwendigkeit der Beibehaltung der allgemeinen Rechtsgrundsatze trotz der Verbindlichkeit der Charta diskutiert. Bisher gibt es erst wenige Veroffentlichungen zu diesen Fragestellungen, weswegen weitere Forschungen notwendig sind. Denn fraglich ist, ob durch den Reformvertrag der Grundrechtsschutz der Burger wirklich verbessert wird oder ob nicht eher die politisch-deklaratorische Auenwirkung im Vordergrund steht. Dies soll durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema in der nachfolgenden Darstellung herausgearbeitet werden.