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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Marl fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1 Problemstellung Aufgrund zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und dem damit einher gehenden Anstieg grenzuberschreitender Mobilitat der Menschen, gewinnt das internationale Steuerrecht stetig an Bedeutung. Bei auslandischen Einkunften von unbeschrankt Steuerpflichtigen sieht das deutsche Steuerrecht vor, diese grundsatzlich im Inland zu besteuern. In der Regel erhebt aber der auch als Quellenstaat bezeichnete Staat, aus welchem die Einkunfte stammen, auf diese Einkunfte ebenfalls einen Besteuerungsanspruch. Daraus resultiert, dass die Einkunfte einer Person von zwei verschiedenen Staaten besteuert werden. Somit entsteht eine Doppelbesteuerung, die weder fur den Steuerpflichtigen noch fur die jeweiligen Staaten erstrebenswert ist. Eine solche Doppelbesteuerung kann in zweierlei Fallen auftreten. Eine mogliche Ursache kann sein, dass die steuerpflichtige Person in mehreren Staaten unbeschrankt steuerpflichtig ist und jeder dieser Staaten Anspruch auf die Besteuerung der Welteinkunfte erhebt. Der andere Grund kann darin liegen, dass die Person lediglich in einem Staat unbeschrankt steuerpflichtig ist, allerdings in einem anderen Staat Einkunfte erzielt, welche dort der beschrankten Steuerpflicht unterliegen. Gegenwartig sieht das deutsche Einkommensteuergesetz nicht vor, auslandische Einkunfte von der Besteuerung freizustellen. Generell besteht jedoch die Moglichkeit, eine Doppelbesteuerung zum einen auf bilateraler Ebene durch Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zu vermeiden. Dabei wird die Doppelbesteuerung durch den Abschluss internationaler Vertrage zwischen einzelnen Staaten verhindert, indem die Vertragspartner durch Verteilungs- bzw. Verzichtsnormen Regelungen treffen, wie die Besteuerung durchzufuhren i
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Marl fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1 Problemstellung Aufgrund zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und dem damit einher gehenden Anstieg grenzuberschreitender Mobilitat der Menschen, gewinnt das internationale Steuerrecht stetig an Bedeutung. Bei auslandischen Einkunften von unbeschrankt Steuerpflichtigen sieht das deutsche Steuerrecht vor, diese grundsatzlich im Inland zu besteuern. In der Regel erhebt aber der auch als Quellenstaat bezeichnete Staat, aus welchem die Einkunfte stammen, auf diese Einkunfte ebenfalls einen Besteuerungsanspruch. Daraus resultiert, dass die Einkunfte einer Person von zwei verschiedenen Staaten besteuert werden. Somit entsteht eine Doppelbesteuerung, die weder fur den Steuerpflichtigen noch fur die jeweiligen Staaten erstrebenswert ist. Eine solche Doppelbesteuerung kann in zweierlei Fallen auftreten. Eine mogliche Ursache kann sein, dass die steuerpflichtige Person in mehreren Staaten unbeschrankt steuerpflichtig ist und jeder dieser Staaten Anspruch auf die Besteuerung der Welteinkunfte erhebt. Der andere Grund kann darin liegen, dass die Person lediglich in einem Staat unbeschrankt steuerpflichtig ist, allerdings in einem anderen Staat Einkunfte erzielt, welche dort der beschrankten Steuerpflicht unterliegen. Gegenwartig sieht das deutsche Einkommensteuergesetz nicht vor, auslandische Einkunfte von der Besteuerung freizustellen. Generell besteht jedoch die Moglichkeit, eine Doppelbesteuerung zum einen auf bilateraler Ebene durch Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zu vermeiden. Dabei wird die Doppelbesteuerung durch den Abschluss internationaler Vertrage zwischen einzelnen Staaten verhindert, indem die Vertragspartner durch Verteilungs- bzw. Verzichtsnormen Regelungen treffen, wie die Besteuerung durchzufuhren i