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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 1,3, Universitat Hamburg (Institut fur Kultur und Geschichte des Vorderen Orients), Veranstaltung: Westliches und islamisches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundgedanke des Schutzes der Menschenrechte fand seine elementare Bedeutung erst relativ spat in der Entwicklung des Voelkerrechts. Erst nach Beendigung des 2. Weltkrieges - genauer gesagt am 10. Dezember 1948 - wurde die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkundet. Im modernen Voelkerrecht durchzieht dieser Grundgedanke des Schutzes der Menschenrechte annahernd alle Rechtsgebiete und ist von herausragender Bedeutung fur die Entwicklung des Voelkerrechts sowie fur die Grundung der Vereinten Nationen. Zwar entwickelte sich die Idee der modernen Menschenrechte durchaus zur Zeit des klassischen Voelkerrechts, aber erst mit Beginn des modernen Voelkerrechts durchbrechen die Menschenrechte den ursprunglichen Voelkerrechtsgedanken der Staatensouveranitat. Wahrend im klassischen Voelkerrecht nur die Staaten sowie teilweise internationale Organisationen Voelkerrechtssubjektivitat genossen, verleiht der Menschenrechts-schutz nun auch dem Individuum das Recht vor voelkerrechtlichen Instanzen und Gerichten die Verletzung seiner Rechte geltend zu machen. Die fruhen Menschenrechtsabkommen berechtigten das Individuum nicht unmittelbar. Vielmehr war ein Verstoss gegen Menschenrechte ihnen zu Folge lediglich eine Verletzung der vertraglichen Pflichten gegenuber den anderen Vertragsstaaten. Inzwischen beinhalten einige neuere Menschenrechtsabkommen jedoch unmittelbare Rechts-positionen von Individuen. Unter Menschenrechten koennen nach internationalem Menschenrechtsverstandnis all diejenigen Rechte subsumiert werden, die jeder naturlichen Person in ihrer Eigenschaft als menschliches Wesen zustehen . Diese Hausarbeit beschaftigt sich mit der Kairoer Erklarung der M
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 1,3, Universitat Hamburg (Institut fur Kultur und Geschichte des Vorderen Orients), Veranstaltung: Westliches und islamisches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundgedanke des Schutzes der Menschenrechte fand seine elementare Bedeutung erst relativ spat in der Entwicklung des Voelkerrechts. Erst nach Beendigung des 2. Weltkrieges - genauer gesagt am 10. Dezember 1948 - wurde die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkundet. Im modernen Voelkerrecht durchzieht dieser Grundgedanke des Schutzes der Menschenrechte annahernd alle Rechtsgebiete und ist von herausragender Bedeutung fur die Entwicklung des Voelkerrechts sowie fur die Grundung der Vereinten Nationen. Zwar entwickelte sich die Idee der modernen Menschenrechte durchaus zur Zeit des klassischen Voelkerrechts, aber erst mit Beginn des modernen Voelkerrechts durchbrechen die Menschenrechte den ursprunglichen Voelkerrechtsgedanken der Staatensouveranitat. Wahrend im klassischen Voelkerrecht nur die Staaten sowie teilweise internationale Organisationen Voelkerrechtssubjektivitat genossen, verleiht der Menschenrechts-schutz nun auch dem Individuum das Recht vor voelkerrechtlichen Instanzen und Gerichten die Verletzung seiner Rechte geltend zu machen. Die fruhen Menschenrechtsabkommen berechtigten das Individuum nicht unmittelbar. Vielmehr war ein Verstoss gegen Menschenrechte ihnen zu Folge lediglich eine Verletzung der vertraglichen Pflichten gegenuber den anderen Vertragsstaaten. Inzwischen beinhalten einige neuere Menschenrechtsabkommen jedoch unmittelbare Rechts-positionen von Individuen. Unter Menschenrechten koennen nach internationalem Menschenrechtsverstandnis all diejenigen Rechte subsumiert werden, die jeder naturlichen Person in ihrer Eigenschaft als menschliches Wesen zustehen . Diese Hausarbeit beschaftigt sich mit der Kairoer Erklarung der M