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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Veranstaltung: Verwaltungsrecht und besondere Rechtsgebiete, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der uberschuldeten privaten Haushalte in Deutschland schwankt zwischen zwei und weit uber drei Millionen. Zwischen 1999 und 2007 nutzten etwa 400.000 Privatpersonen die Moeglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das seit 1999 in der neuen Insolvenzverordnung geregelt ist. Hinzu kommen etwa 300.000 Personen, die aus einer gescheiterten Selbststandigkeit heraus zahlungsunfahig werden. Neben der Einschrankung der sozialen Teilhabe ergibt sich fur Menschen in Ver- und UEberschuldungssituationen haufig das Problem, am wirtschaftlichen Leben nur noch eingeschrankt teilnehmen zu koennen. Speziell nach Kontopfandungen kundigen Banken den Betroffenen haufig das Girokonto. Bei negativen Eintragen in den Datenbanken von Kreditauskunfteien verweigern dann in der Regel auch andere Banken dem/der Betroffenen die Neueroeffnung eines Kontos. Wer sich regelmassig dazu aussern muss, warum er nicht uber ein Girokonto verfugt und regelmassig besondere Vereinbarungen zur Realisierung notwendiger Zahlungen beispielsweise als Barleistung treffen muss, wird nahezu zwangslaufig solche Situationen vermeiden. Wer sich zudem gegenuber potenziellen Arbeitgebern, bei der Wohnungssuche oder beim Versuch, sonstige Vertrage zu schliessen, als Schuldner offenbaren muss, erfahrt Stigmatisierung, Ablehnung und Schuldzuweisungen. In der Frage einer Ermoeglichung der Kontofuhrung auch bei UEberschuldung bestand also Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber hat hierauf mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfandungsschutzes reagiert. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Juli 2010 stiess in der medialen OEffentlichkeit auf grosses Interesse. So wurde fruhzeitig von den sich neu ergebenden Teilhabemoeglichkeiten fur Menschen in UEberschuldungssituationen berichtet, die Fuhrung eines Girokontos fur jedermann - auch mit N
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Veranstaltung: Verwaltungsrecht und besondere Rechtsgebiete, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der uberschuldeten privaten Haushalte in Deutschland schwankt zwischen zwei und weit uber drei Millionen. Zwischen 1999 und 2007 nutzten etwa 400.000 Privatpersonen die Moeglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das seit 1999 in der neuen Insolvenzverordnung geregelt ist. Hinzu kommen etwa 300.000 Personen, die aus einer gescheiterten Selbststandigkeit heraus zahlungsunfahig werden. Neben der Einschrankung der sozialen Teilhabe ergibt sich fur Menschen in Ver- und UEberschuldungssituationen haufig das Problem, am wirtschaftlichen Leben nur noch eingeschrankt teilnehmen zu koennen. Speziell nach Kontopfandungen kundigen Banken den Betroffenen haufig das Girokonto. Bei negativen Eintragen in den Datenbanken von Kreditauskunfteien verweigern dann in der Regel auch andere Banken dem/der Betroffenen die Neueroeffnung eines Kontos. Wer sich regelmassig dazu aussern muss, warum er nicht uber ein Girokonto verfugt und regelmassig besondere Vereinbarungen zur Realisierung notwendiger Zahlungen beispielsweise als Barleistung treffen muss, wird nahezu zwangslaufig solche Situationen vermeiden. Wer sich zudem gegenuber potenziellen Arbeitgebern, bei der Wohnungssuche oder beim Versuch, sonstige Vertrage zu schliessen, als Schuldner offenbaren muss, erfahrt Stigmatisierung, Ablehnung und Schuldzuweisungen. In der Frage einer Ermoeglichung der Kontofuhrung auch bei UEberschuldung bestand also Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber hat hierauf mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfandungsschutzes reagiert. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Juli 2010 stiess in der medialen OEffentlichkeit auf grosses Interesse. So wurde fruhzeitig von den sich neu ergebenden Teilhabemoeglichkeiten fur Menschen in UEberschuldungssituationen berichtet, die Fuhrung eines Girokontos fur jedermann - auch mit N