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Das hier vorgelegte Buch soll nicht bloss eine Darstellung dessen sein, was die heutige Voelkerrechtswissenschaft zu ihrem Gegenstand zu sagen hat, versehen etwa mit Zusatzen uber die persoenliche Auffassung des Autors zu Streitfragen. Hauptanliegen des Verfassers war es vielmehr, die einzelnen Satze des geltenden Voelkerrechts in ihrer Eigenschaft als Rechtsnormen und in ihrem Zusammenhang in einer Rechtsordnung verstandlich zu machen, d. h. das Funktionieren des Voelkerrechts in den einzelnen Phasen der Bildung des Norminhalts, der Normbefolgung, der Normverletzung, der Realisierung der Unrechtsfolgen und der Fest- stellung der unter den Normen relevanten Sachverhalte aufzuzeigen. Erst dies macht es dem Lernenden moeglich, den uberquellenden Stoff des positiven Rechts zu bewaltigen; erst dies ermoeglicht es aber auch demjenigen, der praktisch mit dem Voelkerrecht zu tun hat - und fur diese Benutzer ist das Buch ebenfalls bestimmt -, Moeglichkeiten, Grenzen und Technik der Beeinflussung menschlichen Verhaltens durch Voelkerrecht richtig zu verstehen. Diese besondere Zielsetzung noetigte zunachst einmal dazu, die rechts- theoretischen und rechtssoziologischen Voraussetzungen grundlich zu uberprufen. Begriffe wie Interesse und Zwang, Rechtszwang und Norm- adressat, Zurechnung und Rechtssubjekt, Rechtsordnung und Staats- interesse usw., mussten daher neu durchdacht und in ihrer Bedeutung fur das Voelkerrecht untersucht werden. Soweit hierbei soziologische Ausfuhrungen gemacht werden mussten, hat sich der Verfasser bemuht, mit Rucksicht auf den juristischen Leser die Fachsprache der Soziologie dort zu vermeiden, wo dies moeglich erschien.
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Das hier vorgelegte Buch soll nicht bloss eine Darstellung dessen sein, was die heutige Voelkerrechtswissenschaft zu ihrem Gegenstand zu sagen hat, versehen etwa mit Zusatzen uber die persoenliche Auffassung des Autors zu Streitfragen. Hauptanliegen des Verfassers war es vielmehr, die einzelnen Satze des geltenden Voelkerrechts in ihrer Eigenschaft als Rechtsnormen und in ihrem Zusammenhang in einer Rechtsordnung verstandlich zu machen, d. h. das Funktionieren des Voelkerrechts in den einzelnen Phasen der Bildung des Norminhalts, der Normbefolgung, der Normverletzung, der Realisierung der Unrechtsfolgen und der Fest- stellung der unter den Normen relevanten Sachverhalte aufzuzeigen. Erst dies macht es dem Lernenden moeglich, den uberquellenden Stoff des positiven Rechts zu bewaltigen; erst dies ermoeglicht es aber auch demjenigen, der praktisch mit dem Voelkerrecht zu tun hat - und fur diese Benutzer ist das Buch ebenfalls bestimmt -, Moeglichkeiten, Grenzen und Technik der Beeinflussung menschlichen Verhaltens durch Voelkerrecht richtig zu verstehen. Diese besondere Zielsetzung noetigte zunachst einmal dazu, die rechts- theoretischen und rechtssoziologischen Voraussetzungen grundlich zu uberprufen. Begriffe wie Interesse und Zwang, Rechtszwang und Norm- adressat, Zurechnung und Rechtssubjekt, Rechtsordnung und Staats- interesse usw., mussten daher neu durchdacht und in ihrer Bedeutung fur das Voelkerrecht untersucht werden. Soweit hierbei soziologische Ausfuhrungen gemacht werden mussten, hat sich der Verfasser bemuht, mit Rucksicht auf den juristischen Leser die Fachsprache der Soziologie dort zu vermeiden, wo dies moeglich erschien.