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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Name des Freiherrn vom Stein bleibt bis heute verbunden mit den nach ihm benannten Reformen des preussischen Staates. Als der dauerhafteste Teil dieses Reformwerks erwies sich die Stadteordnung vom 19. 11. 1808, mit der den Stadten eine weitgehende Selbstverwaltung eingeraumt wurde. Zwar blieb die freie Betatigung in der Selbstverwaltung damals noch an Besitz und Bildung gebunden. In dieseJ?, Grenzen aber wurden erstmals Burgerschaften gebildet und Burgerrechte sowie Burgerpflichten des einzelnen konstituiert. Berlin erhielt so die Chance, die Kraft seiner Burger zur Entfaltung kommen zu lassen. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen fur den Aufstieg dieser zunachst kleinen Provinzstadt zu einem der geistigen und politischen Zentren Europas. Auch heute ist die Starkung von Selbstverantwortung oft die uberzeugende Antwort auf neue Herausforderungen am Ende des 20. Jahrhunderts. Ich freue mich, dass zur 750-Jahr-Feier im Jahre 1987 an die Stadteordnung und an die gediegenste Darstellung und Wertung ihrer Praxis in Berlin durch Paul Clauswitz erinnert wird. Damit wird ein zentrales Werk uber die Geschichte Berlins wiederauf ge legt, das 100 Jahre nach der Stein'schen Stadteordnung entstand. Moege die Lekture dieses neuen und zugleich alten Buches einem Historiker, einem Archivar oder auch nur jedem Freund Berlins die Kontinuitat und die Diskontinuitat der Geschichte Berlins beispielhaft vor Augen fuhren. Berlin, Januar 1986 Eberhard Diepgen Regierender Burgermeister von Berlin Vorwort Paul Clauswitz’ Standardwerk uber die Stadteordnung verdient noch heute besonde res Interesse. Mit dieser Monographie zur modernen Stadtrechtsgeschichte Berlins liegt eine massstabsetzende Untersuchung von wissenschaftshistorischem Rang vor.
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Der Name des Freiherrn vom Stein bleibt bis heute verbunden mit den nach ihm benannten Reformen des preussischen Staates. Als der dauerhafteste Teil dieses Reformwerks erwies sich die Stadteordnung vom 19. 11. 1808, mit der den Stadten eine weitgehende Selbstverwaltung eingeraumt wurde. Zwar blieb die freie Betatigung in der Selbstverwaltung damals noch an Besitz und Bildung gebunden. In dieseJ?, Grenzen aber wurden erstmals Burgerschaften gebildet und Burgerrechte sowie Burgerpflichten des einzelnen konstituiert. Berlin erhielt so die Chance, die Kraft seiner Burger zur Entfaltung kommen zu lassen. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen fur den Aufstieg dieser zunachst kleinen Provinzstadt zu einem der geistigen und politischen Zentren Europas. Auch heute ist die Starkung von Selbstverantwortung oft die uberzeugende Antwort auf neue Herausforderungen am Ende des 20. Jahrhunderts. Ich freue mich, dass zur 750-Jahr-Feier im Jahre 1987 an die Stadteordnung und an die gediegenste Darstellung und Wertung ihrer Praxis in Berlin durch Paul Clauswitz erinnert wird. Damit wird ein zentrales Werk uber die Geschichte Berlins wiederauf ge legt, das 100 Jahre nach der Stein'schen Stadteordnung entstand. Moege die Lekture dieses neuen und zugleich alten Buches einem Historiker, einem Archivar oder auch nur jedem Freund Berlins die Kontinuitat und die Diskontinuitat der Geschichte Berlins beispielhaft vor Augen fuhren. Berlin, Januar 1986 Eberhard Diepgen Regierender Burgermeister von Berlin Vorwort Paul Clauswitz’ Standardwerk uber die Stadteordnung verdient noch heute besonde res Interesse. Mit dieser Monographie zur modernen Stadtrechtsgeschichte Berlins liegt eine massstabsetzende Untersuchung von wissenschaftshistorischem Rang vor.