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Die Arbeit knupft an die durch den Gerichtshof der Europaischen Union festgestellte Pflicht an, nationales Recht rahmenbeschlusskonform auszulegen. Die Thematik ist angesichts der Fortgeltung der bisher erlassenen Rahmenbeschlusse auch nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 weiterhin von wissenschaftlichem Interesse. Ein Schwerpunkt besteht in der Bewertung der Begrundung dieser Pflicht, insbesondere angesichts der unterschiedlich zu bewertenden Rechtsnatur von PJZS und Gemeinschaft. Einbezogen werden die vom Europaischen Gerichtshof vorgebrachten Argumente der Unionstreue sowie der Effektivitat des unionsrechtlichen Vorabentscheidungsverfahrens. Des Weiteren werden Vorgaben fur die inhaltliche Ausgestaltung der Konformauslegungspflicht gegeben. Inhalt und Grenzen der unionsrechtlichen Pflicht zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung werden unter Einbeziehung der Rechtsnatur der dritten Saule und deren Spezifika sowie deren Regelungsmaterie Strafsachen konkretisiert. Die im Zusammenhang mit richtlinienkonformer Auslegung bestehenden Fragestellungen und Problematiken werden aufgegriffen und fur die rahmenbeschlusskonforme Auslegung arretiert.
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Die Arbeit knupft an die durch den Gerichtshof der Europaischen Union festgestellte Pflicht an, nationales Recht rahmenbeschlusskonform auszulegen. Die Thematik ist angesichts der Fortgeltung der bisher erlassenen Rahmenbeschlusse auch nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 weiterhin von wissenschaftlichem Interesse. Ein Schwerpunkt besteht in der Bewertung der Begrundung dieser Pflicht, insbesondere angesichts der unterschiedlich zu bewertenden Rechtsnatur von PJZS und Gemeinschaft. Einbezogen werden die vom Europaischen Gerichtshof vorgebrachten Argumente der Unionstreue sowie der Effektivitat des unionsrechtlichen Vorabentscheidungsverfahrens. Des Weiteren werden Vorgaben fur die inhaltliche Ausgestaltung der Konformauslegungspflicht gegeben. Inhalt und Grenzen der unionsrechtlichen Pflicht zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung werden unter Einbeziehung der Rechtsnatur der dritten Saule und deren Spezifika sowie deren Regelungsmaterie Strafsachen konkretisiert. Die im Zusammenhang mit richtlinienkonformer Auslegung bestehenden Fragestellungen und Problematiken werden aufgegriffen und fur die rahmenbeschlusskonforme Auslegung arretiert.