Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Vertragsarzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhangigkeit und Grundgesetz.
Damit koennte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen durften fur viele Vertragsarzte uberraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsarztlichen Tatigkeit in der Zukunft neu beleben. Als Beauftragte oder Angestellte der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsarztlichen Versorgung zugelassenen AErzte zukunftig in einem voellig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.
Die Debatte um unerwartete und unerwunschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsarztlichen Berufsausubung hat die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der arztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehoerigen des arztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsarzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich fur sie als unerwartet darstellen. Im UEbrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, unerwunschte Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschliessen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Vertragsarzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhangigkeit und Grundgesetz.
Damit koennte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen durften fur viele Vertragsarzte uberraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsarztlichen Tatigkeit in der Zukunft neu beleben. Als Beauftragte oder Angestellte der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsarztlichen Versorgung zugelassenen AErzte zukunftig in einem voellig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.
Die Debatte um unerwartete und unerwunschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsarztlichen Berufsausubung hat die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der arztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehoerigen des arztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsarzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich fur sie als unerwartet darstellen. Im UEbrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, unerwunschte Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschliessen.