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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Diese Abhandlung beschaftigt sich vorrangig mit den rechtlichen Aspekten des Berg-Karabach-Konflikts. Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, dass die juristischen Aspekte von Sezessionskonflikten sukzessive verwischen und auch im Rahmen der internationalen Konfliktloesungsbemuhungen ins Hintertreffen geraten. Die umstrittene Anerkennung des Kosovo durch zahlreiche Staaten im Jahr 2008 sowie die ebenfalls zweifelhafte Anerkennung Abchasiens und Sudossetiens durch Russland sind nur zwei Erscheinungsbilder. Ziel dieser Abhandlung ist deshalb, die Aufmerksamkeit starker auf die rechtlichen Positionen zu lenken und insbesondere die Wichtigkeit der voelkerrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit dem Berg-Karabach-Konflikt zu unterstreichen.
Die Untersuchung fokussiert zwei Aspekte des Berg-Karabach-Konflikts. Zum einen wird die Recht- oder Unrechtmassigkeit der Sezession Berg-Karabachs nach Sowjetrecht und Voelkerrecht hinterfragt. Hierbei werden ebenfalls die aktuellen Entwicklungen in den Fallen Kosovo, Abchasien und Sudossetien berucksichtigt. Zum anderen wird geklart, wie das Verhalten der Republik Armenien im Berg-Karabach-Konflikt voelkerrechtlich zu bewerten ist.
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Die Untersuchung fokussiert zwei Aspekte des Berg-Karabach-Konflikts. Zum einen wird die Recht- oder Unrechtmassigkeit der Sezession Berg-Karabachs nach Sowjetrecht und Voelkerrecht hinterfragt. Hierbei werden ebenfalls die aktuellen Entwicklungen in den Fallen Kosovo, Abchasien und Sudossetien berucksichtigt. Zum anderen wird geklart, wie das Verhalten der Republik Armenien im Berg-Karabach-Konflikt voelkerrechtlich zu bewerten ist.