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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Munchen fruher Fachhochschule, Veranstaltung: USMANU DANFODIYO UNIVERSITY, SOKOTO, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der Einleitung: In einem Konzernabschluss sollen rechtlich selbstandige Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, um die Vermoegens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns beurteilen zu koennen und der Informationsfunktion des Konzernabschlusses gerecht zu werden. Dies erfolgt durch Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Kapitalkonsolidierung. Die Kapitalkonsolidierung entspricht der Verrechnung der, im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens, ausgewiesenen Anteile an einem Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital des Mutterunternehmens an diesem Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung ist in die Vollkonsolidierung, bei Bestehen einer Beteiligung zwischen 50 und 100 Prozent, die Quoten-Konsolidierung, sofern die Beteiligung 50 Prozent betragt und die Equity-Konsolidierung bei Beteiligungen zwischen 20 und unter 50 Prozent zu unterscheiden. Es ist anzumerken, dass bei einer Beteiligung zu 50 Prozent gemass 310 Abs. 1 HGB das Wahlrecht besteht eine Quoten-Konsolidierung oder eines Equity-Konsolidierung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Vollkonsolidierung und die Equity-Konsolidierung eingegangen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Munchen fruher Fachhochschule, Veranstaltung: USMANU DANFODIYO UNIVERSITY, SOKOTO, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der Einleitung: In einem Konzernabschluss sollen rechtlich selbstandige Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, um die Vermoegens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns beurteilen zu koennen und der Informationsfunktion des Konzernabschlusses gerecht zu werden. Dies erfolgt durch Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Kapitalkonsolidierung. Die Kapitalkonsolidierung entspricht der Verrechnung der, im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens, ausgewiesenen Anteile an einem Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital des Mutterunternehmens an diesem Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung ist in die Vollkonsolidierung, bei Bestehen einer Beteiligung zwischen 50 und 100 Prozent, die Quoten-Konsolidierung, sofern die Beteiligung 50 Prozent betragt und die Equity-Konsolidierung bei Beteiligungen zwischen 20 und unter 50 Prozent zu unterscheiden. Es ist anzumerken, dass bei einer Beteiligung zu 50 Prozent gemass 310 Abs. 1 HGB das Wahlrecht besteht eine Quoten-Konsolidierung oder eines Equity-Konsolidierung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Vollkonsolidierung und die Equity-Konsolidierung eingegangen.