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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Asthetik, Kultur, Natur, Recht, …), Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Philosophie), Veranstaltung: Harts Rechtsphilosophie und ihre Kritiker, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts vieler Diskussionen uber die Aufgaben und Pflichten der Rechtssprechung beschaftigt sich diese Arbeit mit der Figur des Richters in den rechtsphilosophischen Theorien von H.L.A. Hart und Ronald Dworkin. Ausschlaggebend ist hier die Frage nach der Funktion der Rechtssprechung: Zum einen ist in diesem Kontext von Relevanz, wie die Rechtssprechung wahrend ihrer Operationalisierung mit Gesetzen verfahrt. Zum anderen wird die Frage diskutiert, inwiefern Richter dazu befahigt sind, selbst normative Verhaltensstandards fur die Gesellschaft zu schaffen, wenn sie durch ihre Urteilssprechung gesetzgeberische Akte ex post facto vollziehen. Im Zentrum dieser Diskussion wird letztlich der Frage nachgegangen, welchen Beitrag die Jurisdiktion leistet, wenn es um die Setzung neuer Handlungsanweisungen geht, und ob man die Figur des Richters metaphorisch mit der praktischen Vernunft einer Gesellschaft identifizieren kann.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Asthetik, Kultur, Natur, Recht, …), Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Philosophie), Veranstaltung: Harts Rechtsphilosophie und ihre Kritiker, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts vieler Diskussionen uber die Aufgaben und Pflichten der Rechtssprechung beschaftigt sich diese Arbeit mit der Figur des Richters in den rechtsphilosophischen Theorien von H.L.A. Hart und Ronald Dworkin. Ausschlaggebend ist hier die Frage nach der Funktion der Rechtssprechung: Zum einen ist in diesem Kontext von Relevanz, wie die Rechtssprechung wahrend ihrer Operationalisierung mit Gesetzen verfahrt. Zum anderen wird die Frage diskutiert, inwiefern Richter dazu befahigt sind, selbst normative Verhaltensstandards fur die Gesellschaft zu schaffen, wenn sie durch ihre Urteilssprechung gesetzgeberische Akte ex post facto vollziehen. Im Zentrum dieser Diskussion wird letztlich der Frage nachgegangen, welchen Beitrag die Jurisdiktion leistet, wenn es um die Setzung neuer Handlungsanweisungen geht, und ob man die Figur des Richters metaphorisch mit der praktischen Vernunft einer Gesellschaft identifizieren kann.