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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,0, Technische Universitat Darmstadt (Institut fur Philosophie), Veranstaltung: Der junge Hegel, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Religionsbegriff bei Kant Zentral in Kants Religionsschrift Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ist der Begriff der Moral. Der Mensch als vernunftiges beziehungsweise als grundsatzlich vernunftfahiges Wesen ist durch den Gebrauch der eigenen Vernunft in der Lage, moralisch zu handeln. Hierfur bedarf es nach Kant keiner Religion. Wir haben das moralische Gesetz sozusagen in uns, wir benoetigen folglich keine aussere Instanz, die unserem Willen ein Gesetz geben muss. In der ersten Vorrede zu seiner Religionsschrift betont Kant in diesem Zusammenhang die Autonomie der Vernunft und den Umstand, dass der Mensch eben keiner Religion bedarf, um moralisch zu sein. Das kantische Sittengesetz begrundet demzufolge unsere Freiheit, da die Moralitat keine andere Triebfeder als eben das selbst auferlegte Gesetz benoetigt, welches wir Kraft unseres Gebrauchs von der praktischen Vernunft besitzen. In diesem Kontext verweist Kant darauf, dass die Moral, da sie aus dem autonomen Subjekt selbst heraus wirkt, keine Zwecksetzung braucht und als solche abstrakt ist. Ware durch Religion ein Zweck a priori gegeben, widersprache dies dem Sittengesetz nach Kant. Folglich darf Moral keine Zwecksetzung beinhalten. Dennoch muss eine Beziehung zu einem Zweck bestehen, um Moral wirksam werden zu lassen. Nach Kant brauchen wir eine gewisse Zweckvorstellung, weil die Moral sonst zu abstrakt ware und keinen Bezug zur wahren Welt, also zu realen Phanomenen hatte. Zu Beginn seiner Abhandlung macht Kant in diesem Sinne sehr deutlich, dass Religion und Religioesitat keine Bedingung fur moralisches Handeln darstellt, da das Sittengesetz als formale Bedingung fur den Gebrauch der individuellen Freiheit keinen materiellen Bestimmungsgrund bedarf. Denno
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,0, Technische Universitat Darmstadt (Institut fur Philosophie), Veranstaltung: Der junge Hegel, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Religionsbegriff bei Kant Zentral in Kants Religionsschrift Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ist der Begriff der Moral. Der Mensch als vernunftiges beziehungsweise als grundsatzlich vernunftfahiges Wesen ist durch den Gebrauch der eigenen Vernunft in der Lage, moralisch zu handeln. Hierfur bedarf es nach Kant keiner Religion. Wir haben das moralische Gesetz sozusagen in uns, wir benoetigen folglich keine aussere Instanz, die unserem Willen ein Gesetz geben muss. In der ersten Vorrede zu seiner Religionsschrift betont Kant in diesem Zusammenhang die Autonomie der Vernunft und den Umstand, dass der Mensch eben keiner Religion bedarf, um moralisch zu sein. Das kantische Sittengesetz begrundet demzufolge unsere Freiheit, da die Moralitat keine andere Triebfeder als eben das selbst auferlegte Gesetz benoetigt, welches wir Kraft unseres Gebrauchs von der praktischen Vernunft besitzen. In diesem Kontext verweist Kant darauf, dass die Moral, da sie aus dem autonomen Subjekt selbst heraus wirkt, keine Zwecksetzung braucht und als solche abstrakt ist. Ware durch Religion ein Zweck a priori gegeben, widersprache dies dem Sittengesetz nach Kant. Folglich darf Moral keine Zwecksetzung beinhalten. Dennoch muss eine Beziehung zu einem Zweck bestehen, um Moral wirksam werden zu lassen. Nach Kant brauchen wir eine gewisse Zweckvorstellung, weil die Moral sonst zu abstrakt ware und keinen Bezug zur wahren Welt, also zu realen Phanomenen hatte. Zu Beginn seiner Abhandlung macht Kant in diesem Sinne sehr deutlich, dass Religion und Religioesitat keine Bedingung fur moralisches Handeln darstellt, da das Sittengesetz als formale Bedingung fur den Gebrauch der individuellen Freiheit keinen materiellen Bestimmungsgrund bedarf. Denno