Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13,0 Punkte, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Institut fur auslandisches und internationales Privatrecht Abteilung 3), Veranstaltung: Seminar zum Thema: Neuerungen im IPR durch Europaisierung im Rechtsvergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Transportrecht ist eine Rechtsmaterie mit ausgepragten internationalen Bezugen. Guter werden seit jeher grenzuberschreitend transportiert.1 In der EU kommt hinzu, dass angesichts des Abbaus von Beschrankungen fur Transportleistungen (vgl Art 51 I, 70ff EGV) zunehmend europaische Verkehrsunternehmen auf den verschiedenen Binnenmarkten tatig werden.2 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Transportvertragen, die einen Auslandsbezug aufweisen, und der Bestimmung des fur sie mageblichen Rechts. Zunachst ist auf Begriffe im Transportrecht einzugehen (II.). Sodann ist wegen der hohen Dichte an internationalem Einheitstransportrecht allgemein auf die Bedeutung von IPR in diesem Rahmen einzugehen (III.). Danach ist exemplarisch anhand des Straentransportrechts zu untersuchen, wie weit das Einheitsrecht reicht und wo es der Anwendung von IPR noch bedarf (IV.). Fur die Transportvertrage, bei denen das anzuwendende Recht mittels IPR bestimmt werden muss, ist im Anschluss die kollisionsrechtliche Behandlung unter derzeitiger Rechtslage (Art 27, 28 EGBGB) sowie kunftiger Rechtslage (Art 3, 5 Rom I-VO3) darzustellen, zu vergleichen und zu bewerten (V.). Der Beitrag schliet mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (VI.).