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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Westfalische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklingshausen (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Labor Law, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Die Richtlinie 2002/14/EG als
Renault- Richtlinie Spekulative Personalabbaumassnahmen europaischer Konzerne waren der Anstoss fur den Richtlinienvorschlag der Kommission. Die Betriebsschliessung in Vilvoorde Auf einer Sitzung des belgischen Betriebsrats in Vilvoorde kundigte der Prasident der Renault-Gruppe am 27. Februar 1997 die Schliessung des Renault-Werks an. Der Europaische Betriebsrat der Renault-Gruppe war bis dahin jedoch von der geplanten Betriebsschliessung nicht unterrichtet worden. Gerichte beschaftigten sich in mehreren Instanzen uber das Thema und sahen die geplante Werksschliessung als Verstoss gegen die Grundsatze der damaligen RL 94/95/EG an, wobei sie sich insbesondere auf das Gebot der rechtzeitigen Unterrichtung und Anhoerung bezogen. Betroffen von der Schliessung waren ca. 3.100 Arbeitsplatze. Falle: Panasonic und Marks & Spencer Am 4. Mai 1998 wurde ein ahnlicher Fall entschieden. Hier wurde der Panasonic France S.A. im Wege der einstweiligen Verfugung die Schliessung des Panasonic-Werks in Longwy und die damit verbundene Entlassung von 130 Mitarbeitern untersagt. Der Grund in der Entscheidung lag auch hier darin, dass vor der Stilllegung des Werkes keine Beteiligung des Europaischen Betriebsrates stattgefunden hatte. AEhnliche Entscheidungen ergingen auch bei der geplanten Schliessung von 18 franzoesischen Kaufhausern der britischen Handelskette Marks & Spencer.1 1 Vgl. Bauckhage, 2005/2006, Diss., S. 24 ff. Sabena Die belgische Fluggesellschaft Sabena meldete 2001 Konkurs an und informierte die Belegschaft per email daruber, dass sie am nachsten Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollte.2
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Westfalische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklingshausen (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Labor Law, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Die Richtlinie 2002/14/EG als
Renault- Richtlinie Spekulative Personalabbaumassnahmen europaischer Konzerne waren der Anstoss fur den Richtlinienvorschlag der Kommission. Die Betriebsschliessung in Vilvoorde Auf einer Sitzung des belgischen Betriebsrats in Vilvoorde kundigte der Prasident der Renault-Gruppe am 27. Februar 1997 die Schliessung des Renault-Werks an. Der Europaische Betriebsrat der Renault-Gruppe war bis dahin jedoch von der geplanten Betriebsschliessung nicht unterrichtet worden. Gerichte beschaftigten sich in mehreren Instanzen uber das Thema und sahen die geplante Werksschliessung als Verstoss gegen die Grundsatze der damaligen RL 94/95/EG an, wobei sie sich insbesondere auf das Gebot der rechtzeitigen Unterrichtung und Anhoerung bezogen. Betroffen von der Schliessung waren ca. 3.100 Arbeitsplatze. Falle: Panasonic und Marks & Spencer Am 4. Mai 1998 wurde ein ahnlicher Fall entschieden. Hier wurde der Panasonic France S.A. im Wege der einstweiligen Verfugung die Schliessung des Panasonic-Werks in Longwy und die damit verbundene Entlassung von 130 Mitarbeitern untersagt. Der Grund in der Entscheidung lag auch hier darin, dass vor der Stilllegung des Werkes keine Beteiligung des Europaischen Betriebsrates stattgefunden hatte. AEhnliche Entscheidungen ergingen auch bei der geplanten Schliessung von 18 franzoesischen Kaufhausern der britischen Handelskette Marks & Spencer.1 1 Vgl. Bauckhage, 2005/2006, Diss., S. 24 ff. Sabena Die belgische Fluggesellschaft Sabena meldete 2001 Konkurs an und informierte die Belegschaft per email daruber, dass sie am nachsten Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollte.2