Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Debatten uber Parteienverbote grassieren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sei es nun der einst gescheiterte NPD-Verbotsantrag in den Neunzigern oder die derzeitige Diskussion um einen weiteren Versuch samt moeglicher Konsequenzen aus einer solchen Zensur und rechtlichen Legitimationshurden. Parteiverbote sind nicht unumstritten, weil gerade in einem pluralistischen Rechtsstaat ein solcher Vorgang nicht nur begrundet werden muss, sondern vordergrundig Grundrechten wie der Rede- und Meinungsfreiheit zuwider lauft. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aussern (…). Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5.1, GG) Gerade an besagter Zensur reibt sich Mancher, was durch das Parteienprivileg aus Artikel 21 GG noch verscharft wird. Fursprecher des Verbots hingegen sehen in Parteien wie der NPD eine Gefahr fur die Demokratie und verstehen solche Massnahmen als anerkannte Moeglichkeiten des Prinzips einer wehrhaften Demokratie. Doch abgesehen von aktuellen UEberlegungen zum Koennen und Sollen eines Verbots der NPD gab es in der Geschichte der BRD bereits zwei Falle, in denen Parteien verboten wurden: Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 vom Bundesverfassungsgericht (BVG) verboten. 1806, beinahe 150 Jahre vor dem SRP-Verbot wurde John Stuart Mill geboren. Der englische Philosoph und OEkonom gilt als einer der einflussreichsten liberalen Denker des vorvergangenen Jahrhunderts und schrieb mit On Liberty ( UEber die Freiheit , dt.) eine Streitschrift fur die Meinungsfreiheit und gegen die Unterdruckung des Meinens der Massen. Es braucht auch Schutz gegen die Tyrannei des vorherrschenden Meinens und Empfindens, gegen die Tendenz der Gesellschaft, durch andere Mittel als zivile Strafen ihre eige
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Debatten uber Parteienverbote grassieren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sei es nun der einst gescheiterte NPD-Verbotsantrag in den Neunzigern oder die derzeitige Diskussion um einen weiteren Versuch samt moeglicher Konsequenzen aus einer solchen Zensur und rechtlichen Legitimationshurden. Parteiverbote sind nicht unumstritten, weil gerade in einem pluralistischen Rechtsstaat ein solcher Vorgang nicht nur begrundet werden muss, sondern vordergrundig Grundrechten wie der Rede- und Meinungsfreiheit zuwider lauft. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aussern (…). Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5.1, GG) Gerade an besagter Zensur reibt sich Mancher, was durch das Parteienprivileg aus Artikel 21 GG noch verscharft wird. Fursprecher des Verbots hingegen sehen in Parteien wie der NPD eine Gefahr fur die Demokratie und verstehen solche Massnahmen als anerkannte Moeglichkeiten des Prinzips einer wehrhaften Demokratie. Doch abgesehen von aktuellen UEberlegungen zum Koennen und Sollen eines Verbots der NPD gab es in der Geschichte der BRD bereits zwei Falle, in denen Parteien verboten wurden: Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 vom Bundesverfassungsgericht (BVG) verboten. 1806, beinahe 150 Jahre vor dem SRP-Verbot wurde John Stuart Mill geboren. Der englische Philosoph und OEkonom gilt als einer der einflussreichsten liberalen Denker des vorvergangenen Jahrhunderts und schrieb mit On Liberty ( UEber die Freiheit , dt.) eine Streitschrift fur die Meinungsfreiheit und gegen die Unterdruckung des Meinens der Massen. Es braucht auch Schutz gegen die Tyrannei des vorherrschenden Meinens und Empfindens, gegen die Tendenz der Gesellschaft, durch andere Mittel als zivile Strafen ihre eige