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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Munster, Veranstaltung: Steuern, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die standigen AEnderungen im Steuerrecht und in der Rechtsprechung wird die Einordnung von Aufwendungen bei Immobilien fur den Steuerpflichtigen immer unubersichtlicher. Die Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand spielt eine zentrale Rolle bei den Einkunften aus Vermietung und Verpachtung insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige umfangreiche Reparatur- und Modernisierungsmassnahmen vorgenommen hat oder plant diese vorzunehmen. In der Regel hat der Steuerpflichtige das Ziel, den Aufwand schnell steuerlich geltend zu machen, um die Einkunfte aus der Vermietung und Verpachtung moeglichst gering zu halten. Ihm ist schon klar, dass es Herstellungs- und Erhaltungsaufwand gibt und dass die Behandlung der Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen zu unterschiedlichen Ergebnissen fuhren koennen. Mit der genauen Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand und der steuerlichen Behandlung von Besonderheiten ist der einfache Steuerpflichtige in der Regel aber nicht vertraut. Das Ziel dieser Diplomarbeit ist, dem Steuerpflichtigen die Problematik von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand verstandlich darzulegen und ihm zu zeigen, wie er durch geschickte Gestaltung die Regelungen des Gesetzgebers umgehen kann um sein Ziel, den sofort abzugsfahigen Erhaltungsaufwand, zu erreichen.
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Munster, Veranstaltung: Steuern, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die standigen AEnderungen im Steuerrecht und in der Rechtsprechung wird die Einordnung von Aufwendungen bei Immobilien fur den Steuerpflichtigen immer unubersichtlicher. Die Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand spielt eine zentrale Rolle bei den Einkunften aus Vermietung und Verpachtung insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige umfangreiche Reparatur- und Modernisierungsmassnahmen vorgenommen hat oder plant diese vorzunehmen. In der Regel hat der Steuerpflichtige das Ziel, den Aufwand schnell steuerlich geltend zu machen, um die Einkunfte aus der Vermietung und Verpachtung moeglichst gering zu halten. Ihm ist schon klar, dass es Herstellungs- und Erhaltungsaufwand gibt und dass die Behandlung der Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen zu unterschiedlichen Ergebnissen fuhren koennen. Mit der genauen Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand und der steuerlichen Behandlung von Besonderheiten ist der einfache Steuerpflichtige in der Regel aber nicht vertraut. Das Ziel dieser Diplomarbeit ist, dem Steuerpflichtigen die Problematik von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand verstandlich darzulegen und ihm zu zeigen, wie er durch geschickte Gestaltung die Regelungen des Gesetzgebers umgehen kann um sein Ziel, den sofort abzugsfahigen Erhaltungsaufwand, zu erreichen.