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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: NS-Unrecht und seine vermoegensrechtlichen Folgen, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, einen, wenn auch sicherlich nur knappen, UEberblick uber die nationalsozialistische Gesetzgebung im Hinblick auf die Enteignungen von Juden und Staats- und Volksfeinden zu geben. Mit der Zeit waren die Machthaber des Dritten Reiches bestrebt, die bisher durchaus geduldeten, aber meist sehr ungeordnet und vor allem eigentlich noch illegal ablaufenden Enteignungen bzw. Arisierungen zu legalisieren und gleichzeitig so zu ordnen, dass auch das Reich einen oekonomischen Nutzen davon hatte. Hinter allen gesetzgeberischen Aktivitaten, die in dieser Arbeit Erwahnung finden, steht die Ideologie der Nationalsozialisten, die sich vorrangig im Hass auf andere Voelker und vor allem Juden darstellt. Hitler’s Regime schurte stetig den Hass der Bevoelkerung auf eben jene nichtarischen Menschen, die nach Ansicht der Herrschenden des Dritten Reiches nicht in das deutsche Reich gehoeren, ja sogar ausgerottet werden sollten. Vor diesem Hintergrund entstanden viele Gesetze, deren Zweck es war, Juden, Angehoerige anderer Volksgruppen und politische Gegner der Nazis zu diskriminieren, aus dem Land zu verweisen oder gar sie zu vernichten. Jedoch schien nicht nur die Ideologie der Antrieb fur die Entstehung der hier zu behandelnden Gesetze gewesen zu sein. Vielmehr erkannte das Regime, dass sich aus der Diskriminierung der Staats- und Volksfeinde Kapital schlagen liess. Eben das Kapital, was z.B. fur die Rustung benoetigt wurde. Aber eben auch Kapital, mit dem man das System an sich finanzierte, was somit zu relativ wenigen Steuererhoehungen fur die arische Bevoelkerung fuhrte. Wie sich dies in der Gesetzgebung niederschlug, und welcher oekonomische Erfolg damit erzielt
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: NS-Unrecht und seine vermoegensrechtlichen Folgen, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, einen, wenn auch sicherlich nur knappen, UEberblick uber die nationalsozialistische Gesetzgebung im Hinblick auf die Enteignungen von Juden und Staats- und Volksfeinden zu geben. Mit der Zeit waren die Machthaber des Dritten Reiches bestrebt, die bisher durchaus geduldeten, aber meist sehr ungeordnet und vor allem eigentlich noch illegal ablaufenden Enteignungen bzw. Arisierungen zu legalisieren und gleichzeitig so zu ordnen, dass auch das Reich einen oekonomischen Nutzen davon hatte. Hinter allen gesetzgeberischen Aktivitaten, die in dieser Arbeit Erwahnung finden, steht die Ideologie der Nationalsozialisten, die sich vorrangig im Hass auf andere Voelker und vor allem Juden darstellt. Hitler’s Regime schurte stetig den Hass der Bevoelkerung auf eben jene nichtarischen Menschen, die nach Ansicht der Herrschenden des Dritten Reiches nicht in das deutsche Reich gehoeren, ja sogar ausgerottet werden sollten. Vor diesem Hintergrund entstanden viele Gesetze, deren Zweck es war, Juden, Angehoerige anderer Volksgruppen und politische Gegner der Nazis zu diskriminieren, aus dem Land zu verweisen oder gar sie zu vernichten. Jedoch schien nicht nur die Ideologie der Antrieb fur die Entstehung der hier zu behandelnden Gesetze gewesen zu sein. Vielmehr erkannte das Regime, dass sich aus der Diskriminierung der Staats- und Volksfeinde Kapital schlagen liess. Eben das Kapital, was z.B. fur die Rustung benoetigt wurde. Aber eben auch Kapital, mit dem man das System an sich finanzierte, was somit zu relativ wenigen Steuererhoehungen fur die arische Bevoelkerung fuhrte. Wie sich dies in der Gesetzgebung niederschlug, und welcher oekonomische Erfolg damit erzielt