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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1,0, Freie Universitat Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass Verbrecher von edler Gesinnung seien, gehoert wohl zu den Eigenschaften, die man Gesetzesbrechern am wenigsten zuschreiben wurde; schliesslich haben sie gegen die Regeln der Gemeinschaft verstossen, wurden verfolgt, verurteilt und bestraft. Lediglich dem Heldentypus des Robin Hood, der von den Reichen nimmt und den Armen gibt, will man etwas Edles zugestehen. Auch in unseren heutigen Tagen sind Stereotype gegenuber Verurteilten weit verbreitet, sodass die Themen der zu verhandelnden Texte an Aktualitat nichts verloren haben. Im Rahmen dieser Arbeit soll der Versuch unternommen werden, zwei Kriminalerzahlungen der Aufklarung zu vergleichen; zum einen Verbrecher aus Infamie von Friedrich Schiller und zum anderen Geschichte einer Verbrecherin, die es wahrscheinlicherweise vor Gottes Augen weit weniger war als nach den burgerlichen Gesetzen von August Gottlieb Meissner. Dabei erscheint es sinnvoll, zunachst die Darstellung des Verbrechens zu betrachten, um sich anschliessend den Tatern, deren Motiven und Schuld zuzuwenden. Weiterhin ist zu analysieren, wie das Verbrechen literarisch inszeniert wird, um als letzten Aspekt die wirkungsasthetische Absicht der Texte zu untersuchen. Beide Texte gehoeren zu den fruhen Kriminalerzahlungen der deutschen Literatur, deren Vorlaufer die Schriften des franzoesischen Juristen Francois Gayot de Pitaval waren. Pitaval fertigte eine Kollektion realer Rechtsfalle an und so wurde sein Name zu einem Gattungsbegriff fur Sammlungen solcher Fallbeschreibungen. Die Ausfuhrungen in Fachprosa beginnen im Prozess der Verschriftlichung (vor)literarische Zuge anzunehmen . In eben diesem Umfeld sind auch die zu vergleichenden Texte zu verorten, wobei Meissner Schiller voranzustellen ist; er gilt als Begrunder der deutschen Kriminalgeschichten.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1,0, Freie Universitat Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass Verbrecher von edler Gesinnung seien, gehoert wohl zu den Eigenschaften, die man Gesetzesbrechern am wenigsten zuschreiben wurde; schliesslich haben sie gegen die Regeln der Gemeinschaft verstossen, wurden verfolgt, verurteilt und bestraft. Lediglich dem Heldentypus des Robin Hood, der von den Reichen nimmt und den Armen gibt, will man etwas Edles zugestehen. Auch in unseren heutigen Tagen sind Stereotype gegenuber Verurteilten weit verbreitet, sodass die Themen der zu verhandelnden Texte an Aktualitat nichts verloren haben. Im Rahmen dieser Arbeit soll der Versuch unternommen werden, zwei Kriminalerzahlungen der Aufklarung zu vergleichen; zum einen Verbrecher aus Infamie von Friedrich Schiller und zum anderen Geschichte einer Verbrecherin, die es wahrscheinlicherweise vor Gottes Augen weit weniger war als nach den burgerlichen Gesetzen von August Gottlieb Meissner. Dabei erscheint es sinnvoll, zunachst die Darstellung des Verbrechens zu betrachten, um sich anschliessend den Tatern, deren Motiven und Schuld zuzuwenden. Weiterhin ist zu analysieren, wie das Verbrechen literarisch inszeniert wird, um als letzten Aspekt die wirkungsasthetische Absicht der Texte zu untersuchen. Beide Texte gehoeren zu den fruhen Kriminalerzahlungen der deutschen Literatur, deren Vorlaufer die Schriften des franzoesischen Juristen Francois Gayot de Pitaval waren. Pitaval fertigte eine Kollektion realer Rechtsfalle an und so wurde sein Name zu einem Gattungsbegriff fur Sammlungen solcher Fallbeschreibungen. Die Ausfuhrungen in Fachprosa beginnen im Prozess der Verschriftlichung (vor)literarische Zuge anzunehmen . In eben diesem Umfeld sind auch die zu vergleichenden Texte zu verorten, wobei Meissner Schiller voranzustellen ist; er gilt als Begrunder der deutschen Kriminalgeschichten.