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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Helmut-Schmidt-Universit t - Universit t der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Das Oberlandesgericht (OLG)Dresden war im Jahre 2006 mit einem Rechtsstreit zwischen dem Energieversorgungsunternehmen citiworks AG und dem als Landesregulierungsbeh rde t tigen Ministerium f r Wirtschaft und Arbeit in Sachsen betraut. Durch den Bescheid vom 12. Juli 2006 hatte die Landesregulierungsbeh rde Sachsen das Energieversorgungsnetz der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLH) als Objektnetz i.S.d. 110 1, 2 EnWG anerkannt. Die citiworks AG belieferte seit dem Jahr 2004 einige, auf dem Flughafengel nde ans ssige Unternehmen und wurde a.G. des Objekt- netzstatus der FLH vom Netzzugang ausgeschlossen. Dagegen legte sie am 17. Juli 2006 Beschwerde am OLG Dresden mit dem Hinweis darauf ein, dass die Objektnetzregelung des 110 I 1 EnWG nicht mit dem europ ischen Recht vereinbar sei. Da das OLGDresden zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls Zweifel an der Europarechtskonformit t dieser Regelung hatte, legte es dem Europ ischen Gerichtshof (EuGH) gem. Art. 234 EGV, die Frage zur Vorabentscheidung vor. Dieser urteilte, dass […] Art. 20 I der Richtlinie 2003/54/EG [..] einer Bestimmung wie
110 I 1 […] EnWG entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gew hren, aus- genommen sind […]. Infolge dieses Urteils entstanden unter Rechts- wissenschaftlern und auch Netzbetreibern (NB) Fragen hinsichtlich einer teilweisen oder vollst ndigen Europarechtswidrigkeit des 110 EnWG, sondern auch einer etwaigen Nachfolgeregelung. Nach einer einleitenden Beschreibung der Areal- und Objektnetze, werden u.a. das Urteil des EuGH, der daraus folgende Beschluss des OLG Dresden und das neue Energiebinnenmarktkonzept thematisiert, um Antworten auf diese Fragen geben zu k nnen.
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Helmut-Schmidt-Universit t - Universit t der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Das Oberlandesgericht (OLG)Dresden war im Jahre 2006 mit einem Rechtsstreit zwischen dem Energieversorgungsunternehmen citiworks AG und dem als Landesregulierungsbeh rde t tigen Ministerium f r Wirtschaft und Arbeit in Sachsen betraut. Durch den Bescheid vom 12. Juli 2006 hatte die Landesregulierungsbeh rde Sachsen das Energieversorgungsnetz der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLH) als Objektnetz i.S.d. 110 1, 2 EnWG anerkannt. Die citiworks AG belieferte seit dem Jahr 2004 einige, auf dem Flughafengel nde ans ssige Unternehmen und wurde a.G. des Objekt- netzstatus der FLH vom Netzzugang ausgeschlossen. Dagegen legte sie am 17. Juli 2006 Beschwerde am OLG Dresden mit dem Hinweis darauf ein, dass die Objektnetzregelung des 110 I 1 EnWG nicht mit dem europ ischen Recht vereinbar sei. Da das OLGDresden zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls Zweifel an der Europarechtskonformit t dieser Regelung hatte, legte es dem Europ ischen Gerichtshof (EuGH) gem. Art. 234 EGV, die Frage zur Vorabentscheidung vor. Dieser urteilte, dass […] Art. 20 I der Richtlinie 2003/54/EG [..] einer Bestimmung wie
110 I 1 […] EnWG entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gew hren, aus- genommen sind […]. Infolge dieses Urteils entstanden unter Rechts- wissenschaftlern und auch Netzbetreibern (NB) Fragen hinsichtlich einer teilweisen oder vollst ndigen Europarechtswidrigkeit des 110 EnWG, sondern auch einer etwaigen Nachfolgeregelung. Nach einer einleitenden Beschreibung der Areal- und Objektnetze, werden u.a. das Urteil des EuGH, der daraus folgende Beschluss des OLG Dresden und das neue Energiebinnenmarktkonzept thematisiert, um Antworten auf diese Fragen geben zu k nnen.