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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg (Institut fur Wirtschaftsrecht), 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.04.1951 grundeten in Paris die BRD, Frankreich, Italien und die BENELUX - Staaten die Montanunion. Diese Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS) trat 1952 in Kraft und hatte die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes fur Kohle und Stahl zum Ziel. Dieselben 6 Staaten unterzeichneten 1957 die Roemischen Vertrage, die 1958 zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) fuhrten. Der EWG-Vertrag definierte als Hauptziel, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annaherung der Wirtschaftspolitik eine harmonische Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten zu foerdern. 1967 wurde die EWG zusammen mit der EGKS und der Euratom integrierter Bestandteil der Europaischen Gemeinschaft (EG). Nach Bildung einer Zollunion im Jahre 1968 und der Koordinierung der Aussenpolitik im Rahmen der Europaischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) wurde 1992 der Maastrichter Vertrag uber die EU unterzeichnet. Zukunftige Zielsetzungen der EU sind u.a. die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts - und Wahrungsunion, die Grundung einer Europaischen Zentralbank sowie die Verwirklichung einer politischen Union. Im gleichen Jahr vereinbarten die EG und die EFTA die Bildung eines Europaischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dieser kurze chronologische Abriss der Geschichte der Europaischen Gemeinschaften zeigt, dass die Staaten in Europa zunehmend politisch wie auch wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Diese enge Verbundenheit hat aber auch die Notwendigkeit einer supranationalen Koordination und Kooperation zur Folge. Ein Teil dieser gemeinschaftlichen Koordination ist die Schaffung einer Europaischen Fusionskontrolle als Instrument der
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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg (Institut fur Wirtschaftsrecht), 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.04.1951 grundeten in Paris die BRD, Frankreich, Italien und die BENELUX - Staaten die Montanunion. Diese Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS) trat 1952 in Kraft und hatte die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes fur Kohle und Stahl zum Ziel. Dieselben 6 Staaten unterzeichneten 1957 die Roemischen Vertrage, die 1958 zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) fuhrten. Der EWG-Vertrag definierte als Hauptziel, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annaherung der Wirtschaftspolitik eine harmonische Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten zu foerdern. 1967 wurde die EWG zusammen mit der EGKS und der Euratom integrierter Bestandteil der Europaischen Gemeinschaft (EG). Nach Bildung einer Zollunion im Jahre 1968 und der Koordinierung der Aussenpolitik im Rahmen der Europaischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) wurde 1992 der Maastrichter Vertrag uber die EU unterzeichnet. Zukunftige Zielsetzungen der EU sind u.a. die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts - und Wahrungsunion, die Grundung einer Europaischen Zentralbank sowie die Verwirklichung einer politischen Union. Im gleichen Jahr vereinbarten die EG und die EFTA die Bildung eines Europaischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dieser kurze chronologische Abriss der Geschichte der Europaischen Gemeinschaften zeigt, dass die Staaten in Europa zunehmend politisch wie auch wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Diese enge Verbundenheit hat aber auch die Notwendigkeit einer supranationalen Koordination und Kooperation zur Folge. Ein Teil dieser gemeinschaftlichen Koordination ist die Schaffung einer Europaischen Fusionskontrolle als Instrument der