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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Sprache: Deutsch, Abstract: Daniel Augsten Betriebswirtschaftslehre Jahrgang 2007 Thesenpapier zur Seminararbeit im OEffentlichen Recht Durchleitungspflichten fur Energienetzbetreiber zur Foerderung Erneuerbarer Energien Fur den Vortrag: Die Durchleitungspflichten umfassen verschiedene Abschnitte, die Netzbetreiber wie z.B. E.ON Netz oder Vattenfall Europe Transmisson bei der Koordinierung von Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, beachten mussen. Diese sind u.a.: -der Anschluss der Anlage an das Stromnetz -die Abnahme des erzeugten Stroms -die Vergutung des abgenommenen Stroms Ferner gibt es weitere Regelungen, welche die Durchleitungspflichten flankieren, wie z.B. das Einspeisemanagement durch das der Netzbetreiber die Stromeinspeisung in das Netz ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen regeln darf; weiterhin die Direktvermarktung, die eine Selbstverausserung des erzeugten Stroms durch den Anlagenbetreiber erlaubt oder aber der so genannte Walzungsmechanismus , der den Ausgleich und die Durchleitung unter den Netzbetreibern und Stromlieferanten beschreibt. Vor allem das Gesetz fur den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) , das am 01.01.2009 neu in Kraft trat, bildet die Rechtsgrundlage fur diese Seminararbeit, deren Inhalt im Folgenden naher erlautert wird.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Sprache: Deutsch, Abstract: Daniel Augsten Betriebswirtschaftslehre Jahrgang 2007 Thesenpapier zur Seminararbeit im OEffentlichen Recht Durchleitungspflichten fur Energienetzbetreiber zur Foerderung Erneuerbarer Energien Fur den Vortrag: Die Durchleitungspflichten umfassen verschiedene Abschnitte, die Netzbetreiber wie z.B. E.ON Netz oder Vattenfall Europe Transmisson bei der Koordinierung von Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, beachten mussen. Diese sind u.a.: -der Anschluss der Anlage an das Stromnetz -die Abnahme des erzeugten Stroms -die Vergutung des abgenommenen Stroms Ferner gibt es weitere Regelungen, welche die Durchleitungspflichten flankieren, wie z.B. das Einspeisemanagement durch das der Netzbetreiber die Stromeinspeisung in das Netz ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen regeln darf; weiterhin die Direktvermarktung, die eine Selbstverausserung des erzeugten Stroms durch den Anlagenbetreiber erlaubt oder aber der so genannte Walzungsmechanismus , der den Ausgleich und die Durchleitung unter den Netzbetreibern und Stromlieferanten beschreibt. Vor allem das Gesetz fur den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) , das am 01.01.2009 neu in Kraft trat, bildet die Rechtsgrundlage fur diese Seminararbeit, deren Inhalt im Folgenden naher erlautert wird.