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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1,3, Hochschule Koblenz, Veranstaltung: Einfuhrung in das Recht der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Kraft Gesetz unterliegt nur ein Teil der Arbeitseinkommen und nicht wie von Schreiber gefordert alle Arbeitseinkommen dem Versicherungszwang. Die Beitrage zur Rentenversicherung, inklusive Arbeitgeberanteil werden von den Versicherten durch ihre Arbeit erwirtschaftet und sind somit deren Eigentum. Durch die paritatische Besetzung der Gremien erhalten die Arbeitgeber Zugriff auf die Verwaltung fremden Eigentums. Der Staat rechtfertigt seine Einflussnahme durch vordergrundige Unterstutzung aus Steuermitteln und burdet den Versicherten Aufgaben auf, die im Interesse der Gesamtbevoelkerung liegen und somit aus Steuermitteln finanziert werden mussten. Dieser Zustand kommt einer Entmundigung und Enteignung der Empfanger niedriger Einkommen gleich, da diese keine Wahlmoeglichkeit bezuglich ihrer Altersabsicherung haben. Gleichzeitig werden Reiche durch dieses System bevorzugt, da durch das Abwalzen staatlicher Aufgaben auf die Sozialversicherungen die Steuern niedrig gehalten werden und somit deren Einkunfte und Vermoegen geschont werden. Durch Geburtenruckgang bei gleichzeitig hoeherer Lebenserwartung wird der Anteil alter Menschen in unserer Bevoelkerung drastisch zunehmen. Diese Menschen haben einen Anspruch, in sozial gefestigten Umstanden zu Leben. Die Gewahrleistung ausreichender Alterseinkunfte allein aus Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung wird zukunftige Erwerbsgenerationen uberfordern. Im Laufe der Geschichte wurde die Rentenversicherung mehrmals den demographischen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit den Rechtsgrundlagen, deren Umsetzung und die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1,3, Hochschule Koblenz, Veranstaltung: Einfuhrung in das Recht der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Kraft Gesetz unterliegt nur ein Teil der Arbeitseinkommen und nicht wie von Schreiber gefordert alle Arbeitseinkommen dem Versicherungszwang. Die Beitrage zur Rentenversicherung, inklusive Arbeitgeberanteil werden von den Versicherten durch ihre Arbeit erwirtschaftet und sind somit deren Eigentum. Durch die paritatische Besetzung der Gremien erhalten die Arbeitgeber Zugriff auf die Verwaltung fremden Eigentums. Der Staat rechtfertigt seine Einflussnahme durch vordergrundige Unterstutzung aus Steuermitteln und burdet den Versicherten Aufgaben auf, die im Interesse der Gesamtbevoelkerung liegen und somit aus Steuermitteln finanziert werden mussten. Dieser Zustand kommt einer Entmundigung und Enteignung der Empfanger niedriger Einkommen gleich, da diese keine Wahlmoeglichkeit bezuglich ihrer Altersabsicherung haben. Gleichzeitig werden Reiche durch dieses System bevorzugt, da durch das Abwalzen staatlicher Aufgaben auf die Sozialversicherungen die Steuern niedrig gehalten werden und somit deren Einkunfte und Vermoegen geschont werden. Durch Geburtenruckgang bei gleichzeitig hoeherer Lebenserwartung wird der Anteil alter Menschen in unserer Bevoelkerung drastisch zunehmen. Diese Menschen haben einen Anspruch, in sozial gefestigten Umstanden zu Leben. Die Gewahrleistung ausreichender Alterseinkunfte allein aus Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung wird zukunftige Erwerbsgenerationen uberfordern. Im Laufe der Geschichte wurde die Rentenversicherung mehrmals den demographischen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit den Rechtsgrundlagen, deren Umsetzung und die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.