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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover (Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre), 115 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in 8a KStG a.F. vorhandene Anwendungseinschrankung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf Anteilseigner, die nicht im Inland der Besteuerung unterliegen, war nach dem EuGH-Urt. vom 12.12.2002 europarechtswidrig. Als Folge der Nichtanwendbarkeit des 8a KStG a.F. hat der Gesetzgeber die Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit Beschluss des Korb II-Gesetzes vom 22.12.2003 neu verfasst. Mit der Neufassung verfolgte er vornehmlich das Ziel, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung europarechtskonform auszugestalten, indem Inlander und Auslander bei der Fremdfinanzierung von KapGes gleich behandelt werden. Die Anwendung des 8a KStG n.F. wurde infolgedessen auch auf reine Inlandssachverhalte ausgedehnt. Daruber hinaus sollte diese Vorschrift weniger gestaltungs- und missbrauchsanfallig werden. Unter diesem Gesichtspunkt wurde vom Gesetzgeber, neben Einbeziehung der FK-Vergabe an KapGes nachgeschaltete PersGes gem. 8a Abs. 5 KStG, das Finanzierungs-kostenabzugsverbot gem. Abs. 6 eingefuhrt. Das neue Finanzierungskostenabzugsverbot stellt einen erheblichen Eingriff in die Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters dar und beschrankt betriebswirtschaftlich sinnvolle und notwendige Konzernumstrukturierungen. Aufgrund des sehr weit gefassten Wortlauts sind der Anwendungsbereich und die Rechtsfolgen des 8a Abs. 6 KStG in vielen Punkten noch ungeklart. Entsprechend ist es das Ziel dieser Arbeit, einen UEberblick uber 8a Abs. 6 KStG zu geben. Zu diesem Zweck wird zuerst der Anwendungsbereich durch eine genaue Untersuchung der Tatbestandsmerkmale unter Berucksichtigung des vom Gesetzgeber angestrebten Zwecks der Vorschrift eingrenzt. Darauf aufbauend koennen die Rechtsfolgen und die Belastungswirkungen des 8a Abs. 6 KSt
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover (Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre), 115 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in 8a KStG a.F. vorhandene Anwendungseinschrankung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf Anteilseigner, die nicht im Inland der Besteuerung unterliegen, war nach dem EuGH-Urt. vom 12.12.2002 europarechtswidrig. Als Folge der Nichtanwendbarkeit des 8a KStG a.F. hat der Gesetzgeber die Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit Beschluss des Korb II-Gesetzes vom 22.12.2003 neu verfasst. Mit der Neufassung verfolgte er vornehmlich das Ziel, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung europarechtskonform auszugestalten, indem Inlander und Auslander bei der Fremdfinanzierung von KapGes gleich behandelt werden. Die Anwendung des 8a KStG n.F. wurde infolgedessen auch auf reine Inlandssachverhalte ausgedehnt. Daruber hinaus sollte diese Vorschrift weniger gestaltungs- und missbrauchsanfallig werden. Unter diesem Gesichtspunkt wurde vom Gesetzgeber, neben Einbeziehung der FK-Vergabe an KapGes nachgeschaltete PersGes gem. 8a Abs. 5 KStG, das Finanzierungs-kostenabzugsverbot gem. Abs. 6 eingefuhrt. Das neue Finanzierungskostenabzugsverbot stellt einen erheblichen Eingriff in die Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters dar und beschrankt betriebswirtschaftlich sinnvolle und notwendige Konzernumstrukturierungen. Aufgrund des sehr weit gefassten Wortlauts sind der Anwendungsbereich und die Rechtsfolgen des 8a Abs. 6 KStG in vielen Punkten noch ungeklart. Entsprechend ist es das Ziel dieser Arbeit, einen UEberblick uber 8a Abs. 6 KStG zu geben. Zu diesem Zweck wird zuerst der Anwendungsbereich durch eine genaue Untersuchung der Tatbestandsmerkmale unter Berucksichtigung des vom Gesetzgeber angestrebten Zwecks der Vorschrift eingrenzt. Darauf aufbauend koennen die Rechtsfolgen und die Belastungswirkungen des 8a Abs. 6 KSt