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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Technikum Wien (Munchener Marketing Akademie), Veranstaltung: Recht fur Fuhrungskrafte (MBA International Management & Communication), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juli 2006 hat die niederlandische Kapitalgesellschaft DocMorris N.V. aus Heerlen, die bereits als Versandapotheke auf dem deutschen Apothekenmarkt vertreten ist, die Betriebserlaubnis fur eine Apotheke in Saarbrucken erhalten. Diese Betriebserlaubnis widerspricht dem deutschen Fremdbesitzverbot fur Apotheken. Denn danach durfen nur approbierte Apotheker eine Apotheke betreiben. Auf Anweisung des damaligen saarlandischen Gesundheitsministers wurde die Betriebserlaubnis trotzdem erteilt. Gegen diese Betriebserlaubnis klagte die Saarlandische Apothekerkammer beim zustandigen Verwaltungsgericht in Saarlouis. Das Verwaltungsgericht legte am 20. Marz 2007 dem Europaischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor (3K 361/06, A&R 2007, 140 ff.). 1. Entspricht das deutsche Apothekenrecht dem europaischen Recht? 2. Welches Recht ist anzuwenden, wenn das deutsche Recht dem europaischen Recht widerspricht?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Technikum Wien (Munchener Marketing Akademie), Veranstaltung: Recht fur Fuhrungskrafte (MBA International Management & Communication), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juli 2006 hat die niederlandische Kapitalgesellschaft DocMorris N.V. aus Heerlen, die bereits als Versandapotheke auf dem deutschen Apothekenmarkt vertreten ist, die Betriebserlaubnis fur eine Apotheke in Saarbrucken erhalten. Diese Betriebserlaubnis widerspricht dem deutschen Fremdbesitzverbot fur Apotheken. Denn danach durfen nur approbierte Apotheker eine Apotheke betreiben. Auf Anweisung des damaligen saarlandischen Gesundheitsministers wurde die Betriebserlaubnis trotzdem erteilt. Gegen diese Betriebserlaubnis klagte die Saarlandische Apothekerkammer beim zustandigen Verwaltungsgericht in Saarlouis. Das Verwaltungsgericht legte am 20. Marz 2007 dem Europaischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor (3K 361/06, A&R 2007, 140 ff.). 1. Entspricht das deutsche Apothekenrecht dem europaischen Recht? 2. Welches Recht ist anzuwenden, wenn das deutsche Recht dem europaischen Recht widerspricht?