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Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) als Arbeitsfeld Sozialer Arbeit
Paperback

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) als Arbeitsfeld Sozialer Arbeit

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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Hochschule fur Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Allgemeine Soziale Dienst kann als ein behoerdliches Angebot auf kommunaler- und Kreisebene gesehen werden. Dabei fallen die Einzelfallhilfe, praventive Tatigkeiten sowie das Kooperieren mit freien Tragern in ihr Aufgabengebiet. Ein wichtiger Punkt in der Vorstellung des ASD ist, dass sich die Stellen der ASD in Deutschland in ihrer Organisationsform und zum Teil auch in ihren Aufgabengebieten voneinander unterscheiden und es somit auch an einer verbindlichen Definition der ASD in ihrer Struktur und ihren Aufgabengebieten fehlt. Im Allgemeinen kann der ASD als Basisdienst der sozialen Arbeit (Greese 1994, S.45) verstanden werden. Er umfasst eine Reihe an behoerdlichen Angeboten in der Familienfursorge, die als Grundlage des Sozialsystems auf kommunaler Ebene gesehen werden koennen, da die Leistungen im Rahmen des Kreises und der Kommune umgesetzt werden. Da diese Dienste an einem Amt angegliedert sind und somit auf Gemeindeebene fungieren, unterliegen sie der Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG, das wiederum die bereits erwahnten Unterschiede in ihrer Struktur erklart. Zusammengefasst gibt es keine uberregional gultige Organisationsform des ASD (Merchel 2003, S. 45). Der ASD entwickelte sich aus der kommunalen Familienfursorge, wobei die Familie heute nicht mehr alleine im Vordergrund der Zielgruppen steht; weitere Adressaten sind Eltern, Elternteile, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie auch altere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Rechtsgrundlagen der Tatigkeiten des ASD bilden die Sozialgesetze, insbesondere das SGB VIII und das SGB XII sowie das BGB.

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Country
Germany
Date
20 April 2010
Pages
28
ISBN
9783640597055

This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Hochschule fur Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Allgemeine Soziale Dienst kann als ein behoerdliches Angebot auf kommunaler- und Kreisebene gesehen werden. Dabei fallen die Einzelfallhilfe, praventive Tatigkeiten sowie das Kooperieren mit freien Tragern in ihr Aufgabengebiet. Ein wichtiger Punkt in der Vorstellung des ASD ist, dass sich die Stellen der ASD in Deutschland in ihrer Organisationsform und zum Teil auch in ihren Aufgabengebieten voneinander unterscheiden und es somit auch an einer verbindlichen Definition der ASD in ihrer Struktur und ihren Aufgabengebieten fehlt. Im Allgemeinen kann der ASD als Basisdienst der sozialen Arbeit (Greese 1994, S.45) verstanden werden. Er umfasst eine Reihe an behoerdlichen Angeboten in der Familienfursorge, die als Grundlage des Sozialsystems auf kommunaler Ebene gesehen werden koennen, da die Leistungen im Rahmen des Kreises und der Kommune umgesetzt werden. Da diese Dienste an einem Amt angegliedert sind und somit auf Gemeindeebene fungieren, unterliegen sie der Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG, das wiederum die bereits erwahnten Unterschiede in ihrer Struktur erklart. Zusammengefasst gibt es keine uberregional gultige Organisationsform des ASD (Merchel 2003, S. 45). Der ASD entwickelte sich aus der kommunalen Familienfursorge, wobei die Familie heute nicht mehr alleine im Vordergrund der Zielgruppen steht; weitere Adressaten sind Eltern, Elternteile, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie auch altere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Rechtsgrundlagen der Tatigkeiten des ASD bilden die Sozialgesetze, insbesondere das SGB VIII und das SGB XII sowie das BGB.

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Germany
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20 April 2010
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ISBN
9783640597055