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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: gut (5,0 in CH), Universitat St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als reflektierende Theorien uber die Rechtswissenschaften und den Rechtsbegriff ergrunden verschiedene Rechtstheorien auf jeweils unterschiedlichen Wegen die Logik und das Selbstverstandnis des Rechts. Dabei gibt es einerseits solche Theorien, die Recht lediglich beobachten, also aus einer externen Sichtweise Recht ergrunden, und andererseits teilnehmende Theorien, die an der Verwirklichung des Rechts mitwirken. Sowohl der Utilitarismus als auch die Prozedurale Rechtstheorie sind zwei bekannte, allerdings sehr unterschiedlich konzipierte Rechtstheorien. Wahrend der Utilitarismus als Nutzlichkeitsethik und Philosophie des Glucks einen Namen hat, gehoert die Prozedurale Rechtstheorie der Deontologie, der Pflichtenethik, an und ist damit Teil der Gegenstroemung des Utilitarismus. Nicht der Nutzen, sondern die Gerechtigkeit wird hier als hoechster Wert angesehen. Was genau die beiden so unterschiedlichen Theorien ausmacht, worin ihre jeweiligen Vor- und Nachteile liegen und in welchen Bereich der pluralistischen Grundsatzlichkeit sie einzuordnen sind, wird im Rahmen dieser Arbeit untersucht. Doch gibt es nicht nur Differenzen zwischen nutzlichkeitsorientiertem und gerechtigkeitsbestrebtem Denken: In mancher Hinsicht vermoegen die Rechtskonzeptionen sich einander anzunahern, wie in einem Theorienvergleich aufgezeigt wird.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: gut (5,0 in CH), Universitat St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als reflektierende Theorien uber die Rechtswissenschaften und den Rechtsbegriff ergrunden verschiedene Rechtstheorien auf jeweils unterschiedlichen Wegen die Logik und das Selbstverstandnis des Rechts. Dabei gibt es einerseits solche Theorien, die Recht lediglich beobachten, also aus einer externen Sichtweise Recht ergrunden, und andererseits teilnehmende Theorien, die an der Verwirklichung des Rechts mitwirken. Sowohl der Utilitarismus als auch die Prozedurale Rechtstheorie sind zwei bekannte, allerdings sehr unterschiedlich konzipierte Rechtstheorien. Wahrend der Utilitarismus als Nutzlichkeitsethik und Philosophie des Glucks einen Namen hat, gehoert die Prozedurale Rechtstheorie der Deontologie, der Pflichtenethik, an und ist damit Teil der Gegenstroemung des Utilitarismus. Nicht der Nutzen, sondern die Gerechtigkeit wird hier als hoechster Wert angesehen. Was genau die beiden so unterschiedlichen Theorien ausmacht, worin ihre jeweiligen Vor- und Nachteile liegen und in welchen Bereich der pluralistischen Grundsatzlichkeit sie einzuordnen sind, wird im Rahmen dieser Arbeit untersucht. Doch gibt es nicht nur Differenzen zwischen nutzlichkeitsorientiertem und gerechtigkeitsbestrebtem Denken: In mancher Hinsicht vermoegen die Rechtskonzeptionen sich einander anzunahern, wie in einem Theorienvergleich aufgezeigt wird.