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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,0, Freie Universitat Berlin (Otto Suhr Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Kriminalpolitik in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Seminararbeit ist der 129a StGB, der als Qualifikationstatbestand zu 129 StGB ( Bildung krimineller Vereinigungen ) 1976 ins Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland eingefugt wurde und die Bildung terroristischer Vereinigungen sowie die Mitgliedschaft, Unterstutzung oder Werbung fur eine solche Vereinigung kriminalisiert. Im Rahmen dieser Arbeit soll versucht werden, die Motive des Gesetzgebers zur Einfuhrung des 129a StGB im Jahr 1976 sowie zur Verscharfung und Erweiterung dieser Strafrechtsnorm im Jahr 1986 herauszuarbeiten. Dabei soll anhand von Protokollen der entsprechenden Bundestagsdebatten sowie der jeweiligen Gesetzentwurfe geklart werden, wie die rechtspolitischen Entscheidungen von den Vertretern der einzelnen Parteien begrundet wurden und auf welche Anlasse sie reagierten. Der zeithistorische Kontext, d.h. die Entwicklung des Phanomens Terrorismus in den 70er- und 80er Jahren ist hierbei jeweils mit zu berucksichtigen. Abschliessend wird der Frage nachgegangen, inwieweit von einer politischen Funktionalisierung des Strafrechts zur Bekampfung politischer Gegner im Zusammenhang mit dem 129a StGB gesprochen werden kann.
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Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,0, Freie Universitat Berlin (Otto Suhr Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Kriminalpolitik in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Seminararbeit ist der 129a StGB, der als Qualifikationstatbestand zu 129 StGB ( Bildung krimineller Vereinigungen ) 1976 ins Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland eingefugt wurde und die Bildung terroristischer Vereinigungen sowie die Mitgliedschaft, Unterstutzung oder Werbung fur eine solche Vereinigung kriminalisiert. Im Rahmen dieser Arbeit soll versucht werden, die Motive des Gesetzgebers zur Einfuhrung des 129a StGB im Jahr 1976 sowie zur Verscharfung und Erweiterung dieser Strafrechtsnorm im Jahr 1986 herauszuarbeiten. Dabei soll anhand von Protokollen der entsprechenden Bundestagsdebatten sowie der jeweiligen Gesetzentwurfe geklart werden, wie die rechtspolitischen Entscheidungen von den Vertretern der einzelnen Parteien begrundet wurden und auf welche Anlasse sie reagierten. Der zeithistorische Kontext, d.h. die Entwicklung des Phanomens Terrorismus in den 70er- und 80er Jahren ist hierbei jeweils mit zu berucksichtigen. Abschliessend wird der Frage nachgegangen, inwieweit von einer politischen Funktionalisierung des Strafrechts zur Bekampfung politischer Gegner im Zusammenhang mit dem 129a StGB gesprochen werden kann.