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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: PS Verfassungswandel in Vergangenheit und Gegenwart, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit sollen nun die Grundsatze des Art. 79 Abs. 3 GG im Hinblick auf ihre Vorgeschichte in der deutschen Staatsrechtslehre zur Zeit der Weimarer Republik untersucht werden. Dazu soll anhand der Lehre Carl Schmitts der Frage nachgegangen werden, wie das Problem der Grenzen der Verfassungsrevision in der Weimarer Staatsrechtslehre diskutiert wurde, und inwiefern sich von Carl Schmitts Positionen aus inhaltliche Kontinuitaten bzw. Diskontinuitaten, exemplifiziert am Bundesstaatsprinzip, zu den Regelungen des Grundgesetzes ergeben. Hierzu gliedert sich die Arbeit in drei Teile. Zunachst wird im ersten Teil, in welchem die Grenzen der Verfassungsrevision untersucht werden, Art. 79 Abs. 3 GG als Revisionssperrklausel vorgestellt. Die wesentlichen, dort herauszuarbeitenden Aspekte der grundgesetzlichen Verfassungsanderungs-sperre sollen als Kriterien dienen anhand derer die Kennzeichen der Lehre Carl Schmitts aufgezeigt werden. Um zu einem besseren Verstandnis seiner Ansichten zu gelangen, wird daruber hinaus die herrschende Lehre im Staatsrecht der Weimarer Republik kontrastierend entgegenzustellen und der Hintergrund des Richtungsstreits der Weimarer Staatsrechtslehre zu erlautern sein. Nachdem im ersten Teil die verfassungstheoretische Grundlegung der Revisionssperrklausel behandelt wurde, soll im zweiten Teil der Arbeit gepruft werden, inwieweit auch normative Gehalte der grundgesetzlichen Revisionssperrklausel bei Carl Schmitt vorgefunden werden koennen. Dies soll an einem kurzen Fallbeispiel anhand des Bundesstaatsprinzips geschehen. Hierzu werden zunachst die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten unantastbaren Elemente der bundesstaatlichen Verfass
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: PS Verfassungswandel in Vergangenheit und Gegenwart, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit sollen nun die Grundsatze des Art. 79 Abs. 3 GG im Hinblick auf ihre Vorgeschichte in der deutschen Staatsrechtslehre zur Zeit der Weimarer Republik untersucht werden. Dazu soll anhand der Lehre Carl Schmitts der Frage nachgegangen werden, wie das Problem der Grenzen der Verfassungsrevision in der Weimarer Staatsrechtslehre diskutiert wurde, und inwiefern sich von Carl Schmitts Positionen aus inhaltliche Kontinuitaten bzw. Diskontinuitaten, exemplifiziert am Bundesstaatsprinzip, zu den Regelungen des Grundgesetzes ergeben. Hierzu gliedert sich die Arbeit in drei Teile. Zunachst wird im ersten Teil, in welchem die Grenzen der Verfassungsrevision untersucht werden, Art. 79 Abs. 3 GG als Revisionssperrklausel vorgestellt. Die wesentlichen, dort herauszuarbeitenden Aspekte der grundgesetzlichen Verfassungsanderungs-sperre sollen als Kriterien dienen anhand derer die Kennzeichen der Lehre Carl Schmitts aufgezeigt werden. Um zu einem besseren Verstandnis seiner Ansichten zu gelangen, wird daruber hinaus die herrschende Lehre im Staatsrecht der Weimarer Republik kontrastierend entgegenzustellen und der Hintergrund des Richtungsstreits der Weimarer Staatsrechtslehre zu erlautern sein. Nachdem im ersten Teil die verfassungstheoretische Grundlegung der Revisionssperrklausel behandelt wurde, soll im zweiten Teil der Arbeit gepruft werden, inwieweit auch normative Gehalte der grundgesetzlichen Revisionssperrklausel bei Carl Schmitt vorgefunden werden koennen. Dies soll an einem kurzen Fallbeispiel anhand des Bundesstaatsprinzips geschehen. Hierzu werden zunachst die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten unantastbaren Elemente der bundesstaatlichen Verfass