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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der hier vorliegenden Arbeit steht die Struktur der neuen Regierungsform Prinzipat im Vordergrund. Den Kern der neuen Form von Herrschaft durch Augustus bildete dessen Zugriff auf die tribunicia potestas und das imperium proconsulare. Auf den Vollmachten der Volkstribune basierend stellte die tribunizische Gewalt ein Bundel speziell definierter Rechte dar, welche geeignet waren, die rechtliche Handhabe fur eine wirksame Kontrolle des Staates zu liefern. Indem man die Rechte vom eigentlichen Amt losloeste, konnte Augustus als privatus eng mit der Administration des Staates verknupft bleiben und damit, auch ohne selbst ein oeffentliches Amt zu bekleiden, die Politik Roms massgeblich bestimmen. Die tribunicia potestas kann nicht uber alle Phasen des augusteischen Prinzipats hinweg untersucht werden. Drei Punkte stehen deshalb im Zentrum, welche die Funktion der tribunizischen Gewalt innerhalb der neuen Regierungsform naher verdeutlichen: Im ersten Abschnitt wird dargestellt werden, welche genauen Rechte und Befugnisse mit der tribunizischen Gewalt verknupft waren und auf welche Weise diese im Prinzipat Anwendung fand. Dabei werden vor allem die inhaltliche Ausstattung und die Ausubung des Volkstribunenamtes zur Zeit der Republik beschrieben. In einem nachsten Schritt wird untersucht, inwiefern die verschiedenen Quellenuberlieferungen von der UEbertragung der tribunicia potestas an Augustus berichten. Neben den Res Gestae des Augustus steht als Hauptquelle der historiographische Bericht des Cassius Dio zur Verfugung, dessen Aussagen mit denen von Appian, Orosius und Tacitus verglichen werden sollen. Daran schliesst sich im dritten Teil der Arbeit eine Darstellung der historischen Ereignisse des Jahres 23 v. Chr. an, welche fur eine Untersuchung der Bedeutung der tribunizischen Gewalt unerlasslich is
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der hier vorliegenden Arbeit steht die Struktur der neuen Regierungsform Prinzipat im Vordergrund. Den Kern der neuen Form von Herrschaft durch Augustus bildete dessen Zugriff auf die tribunicia potestas und das imperium proconsulare. Auf den Vollmachten der Volkstribune basierend stellte die tribunizische Gewalt ein Bundel speziell definierter Rechte dar, welche geeignet waren, die rechtliche Handhabe fur eine wirksame Kontrolle des Staates zu liefern. Indem man die Rechte vom eigentlichen Amt losloeste, konnte Augustus als privatus eng mit der Administration des Staates verknupft bleiben und damit, auch ohne selbst ein oeffentliches Amt zu bekleiden, die Politik Roms massgeblich bestimmen. Die tribunicia potestas kann nicht uber alle Phasen des augusteischen Prinzipats hinweg untersucht werden. Drei Punkte stehen deshalb im Zentrum, welche die Funktion der tribunizischen Gewalt innerhalb der neuen Regierungsform naher verdeutlichen: Im ersten Abschnitt wird dargestellt werden, welche genauen Rechte und Befugnisse mit der tribunizischen Gewalt verknupft waren und auf welche Weise diese im Prinzipat Anwendung fand. Dabei werden vor allem die inhaltliche Ausstattung und die Ausubung des Volkstribunenamtes zur Zeit der Republik beschrieben. In einem nachsten Schritt wird untersucht, inwiefern die verschiedenen Quellenuberlieferungen von der UEbertragung der tribunicia potestas an Augustus berichten. Neben den Res Gestae des Augustus steht als Hauptquelle der historiographische Bericht des Cassius Dio zur Verfugung, dessen Aussagen mit denen von Appian, Orosius und Tacitus verglichen werden sollen. Daran schliesst sich im dritten Teil der Arbeit eine Darstellung der historischen Ereignisse des Jahres 23 v. Chr. an, welche fur eine Untersuchung der Bedeutung der tribunizischen Gewalt unerlasslich is