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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1 (ECTS-Grade A), Wirtschaftsuniversitat Wien (Institut fur OEsterreichisches und Europaisches oeffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar - OEsterreichisches und Europaisches oeffentliches Recht (Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Welt wachst zusammen. In der Welt der Wirtschaft zeigt sich die Globalisierung nirgendwo so deutlich wie im Bereich der Internetoekonomie. Internationale, zumeist US-amerikanische, Unternehmen erlangen eine uberragende Prasens und Marktdominanz. Damit geht zwangslaufig einher, dass diese Unternehmen Vertrage zumeist ihrer heimatlichen Rechtsordnung und Jurisdiktion unterstellen. Gerichte und der Gesetzgeber werden dadurch mit der Frage konfrontiert, ob und wenn ja innerhalb welcher Grenzen man auslandische Rechtsordnungen im Rahmen der Rechtsvergleichung und als Argumentationshilfe heranziehen soll und darf. Beispiele hierfur sind die AdWords-Verfahren vor dem EuGH, die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz in Deutschland sowie der Vergleich zum deutschen UWG in der Auslegung des UWG in OEsterreich. Die vorliegende Arbeit geht diesen wichtigen Fragen nach. Es werden Moeglichkeiten und Grenzen der Rechtsvergleichung aufgezeigt und diese Grundsatze auf Sachverhalte aus dem Internet- und Lauterkeitsrecht ubertragen. Besondere Bedeutung haben dabei das Verhaltnis von Civil Law und Common Law sowie die Ebene des europaischen Rechts.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1 (ECTS-Grade A), Wirtschaftsuniversitat Wien (Institut fur OEsterreichisches und Europaisches oeffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar - OEsterreichisches und Europaisches oeffentliches Recht (Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Welt wachst zusammen. In der Welt der Wirtschaft zeigt sich die Globalisierung nirgendwo so deutlich wie im Bereich der Internetoekonomie. Internationale, zumeist US-amerikanische, Unternehmen erlangen eine uberragende Prasens und Marktdominanz. Damit geht zwangslaufig einher, dass diese Unternehmen Vertrage zumeist ihrer heimatlichen Rechtsordnung und Jurisdiktion unterstellen. Gerichte und der Gesetzgeber werden dadurch mit der Frage konfrontiert, ob und wenn ja innerhalb welcher Grenzen man auslandische Rechtsordnungen im Rahmen der Rechtsvergleichung und als Argumentationshilfe heranziehen soll und darf. Beispiele hierfur sind die AdWords-Verfahren vor dem EuGH, die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz in Deutschland sowie der Vergleich zum deutschen UWG in der Auslegung des UWG in OEsterreich. Die vorliegende Arbeit geht diesen wichtigen Fragen nach. Es werden Moeglichkeiten und Grenzen der Rechtsvergleichung aufgezeigt und diese Grundsatze auf Sachverhalte aus dem Internet- und Lauterkeitsrecht ubertragen. Besondere Bedeutung haben dabei das Verhaltnis von Civil Law und Common Law sowie die Ebene des europaischen Rechts.