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Herrschaftliche Legitimierung im fruhmittelalterlichen Bayern auf der Grundlage der Lex Baiuvariorum
Paperback

Herrschaftliche Legitimierung im fruhmittelalterlichen Bayern auf der Grundlage der Lex Baiuvariorum

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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,3, Humboldt-Universitat zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Ausgangspunkt fur die folgende Untersuchung bildet die Lex Baiuvariorum, eine Schrift des Rechts aus dem fruhmittelalterlichen Bayern. Eingeteilt in drei grosse Abschnitte beschaftigt sie sich unter anderem mit dem Verhaltnis von rex und dux im bayrischen Herzogtum. Dazu uberliefert Titulus III, 1 folgendes: Dux vero qui praeest in populo, ille semper de genere Agilolfingarum fuit et debet esse, quia sic reges antecessores nostri concesserunt eis; qui de genere illorum fidelis regi erant et prudens, ipsum constituebant ducem ad regendum populum illum. Es existiert im bayrischen Recht demnach ein verbindlicher Passus, der dem Genus Agilolfingarum einen erbrechtlichen Anspruch auf das Amt des Herzogs in Bayern garantiert. Die Geschichtsbucher erzahlen uns, dass mit der Absetzung Tassilos III. als Herzog auf dem Hoftag von Ingelheim (788), initiiert durch Koenig Karl den Grossen, die Herrschaft der Agilolfinger uber Bayern endet. Betrachtet man aber die UEberlieferungsgeschichte der Handschriften der Lex Baiuvariorum, fallt auf, dass die altesten uns erhaltenen Codices aus dem 9. Jahrhundert stammen, also aus einer Zeit nach 788. Trotzdem uberliefern die meisten dieser Handschriften weiterhin den Herrschaftsanspruch der Agilolfinger in der oben zitierten Form. Warum dieser Abschnitt auch weiterhin tradiert und nicht aus der Lex Baiuvariorum rasiert wurde, lasst sich heute nicht mehr ganzlich ermitteln. Es scheint allerdings moeglich, das nachfolgende Herrscher die Legitimitat ihrer eigenen Fuhrung uber Bayern zusatzlich durch eine verwandtschaftliche Beziehung zum Geschlecht der Agilolfinger und somit auch durch die Lex Baiuvariorum begrunden wollten und auch konnten. Mit dieser Arbeit will ich versuchen, moegliche genealogische Verbindungen zwischen den Agilolfingern und ihren Nachfolgern da

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Country
Germany
Date
23 March 2010
Pages
40
ISBN
9783640572281

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,3, Humboldt-Universitat zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Ausgangspunkt fur die folgende Untersuchung bildet die Lex Baiuvariorum, eine Schrift des Rechts aus dem fruhmittelalterlichen Bayern. Eingeteilt in drei grosse Abschnitte beschaftigt sie sich unter anderem mit dem Verhaltnis von rex und dux im bayrischen Herzogtum. Dazu uberliefert Titulus III, 1 folgendes: Dux vero qui praeest in populo, ille semper de genere Agilolfingarum fuit et debet esse, quia sic reges antecessores nostri concesserunt eis; qui de genere illorum fidelis regi erant et prudens, ipsum constituebant ducem ad regendum populum illum. Es existiert im bayrischen Recht demnach ein verbindlicher Passus, der dem Genus Agilolfingarum einen erbrechtlichen Anspruch auf das Amt des Herzogs in Bayern garantiert. Die Geschichtsbucher erzahlen uns, dass mit der Absetzung Tassilos III. als Herzog auf dem Hoftag von Ingelheim (788), initiiert durch Koenig Karl den Grossen, die Herrschaft der Agilolfinger uber Bayern endet. Betrachtet man aber die UEberlieferungsgeschichte der Handschriften der Lex Baiuvariorum, fallt auf, dass die altesten uns erhaltenen Codices aus dem 9. Jahrhundert stammen, also aus einer Zeit nach 788. Trotzdem uberliefern die meisten dieser Handschriften weiterhin den Herrschaftsanspruch der Agilolfinger in der oben zitierten Form. Warum dieser Abschnitt auch weiterhin tradiert und nicht aus der Lex Baiuvariorum rasiert wurde, lasst sich heute nicht mehr ganzlich ermitteln. Es scheint allerdings moeglich, das nachfolgende Herrscher die Legitimitat ihrer eigenen Fuhrung uber Bayern zusatzlich durch eine verwandtschaftliche Beziehung zum Geschlecht der Agilolfinger und somit auch durch die Lex Baiuvariorum begrunden wollten und auch konnten. Mit dieser Arbeit will ich versuchen, moegliche genealogische Verbindungen zwischen den Agilolfingern und ihren Nachfolgern da

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Country
Germany
Date
23 March 2010
Pages
40
ISBN
9783640572281