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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: keine, Universitat Hamburg (Aufbaustudiengang Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade als Juristin macht sich fur mich das in Jahren eingeubte normative und von Dogmatik gepragte Denken bemerkbar, das es manchmal allzu beschwerlich macht, sich einer sozialwissenschaftlichen Thematik zu nahern. Die Unterschiede und die Schwierigkeiten zwischen den Disziplinen finden auch und gerade in Kommunikationsproblemen ihren Ausdruck. Wo genau liegen die Grunde fur derartige Konflikte, und sind sie zu loesen? Diese Gedanken beschaftigten mich vor Beginn der Arbeit, und so ist es Ziel dieser Arbeit, das schwierige Verhaltnis zwischen dem Strafrecht und den benachbarten Disziplinen (der Kriminologie und der Psychologie bzw. der Psychiatrie) naher zu beleuchten. Als Anknupfungspunkt bot sich die Willensfreiheitsproblematik innerhalb des Schuldprinzips an, da sich an diesem Punkt die Geister scheiden und Kommunikationsprobleme sowie systematische Probleme deutlich werden. Dabei sollen zunachst das Schuldprinzip und die Bedeutung der Willensfreiheit im Strafrecht analysiert werden, um im Anschluss die damit einher gehenden Probleme bei der Umsetzung in die Praxis, namentlich bei der Feststellung der Schuld im Strafverfahren, darzustellen. In diesem Bereich kommen die Schwierigkeiten des Strafrechts im Umgang mit Psychologie bzw. Psychiatrie zum Tragen. Wenn im vierten Teil die Bedeutung des Schuldprinzips fur die Kriminologie und ihre verschiedenen Richtungen dargestellt wird, sollen anhand der kriminologischen Hauptrichtungen, bzw. der fur diese Problematik bedeutsamen Ansatze, Grunde fur die geringe Verwertung kriminologischer Erkenntnisse im Strafrecht gefunden werden. Im funften Teil der Arbeit werden Loesungsversuche lediglich nachgezeichnet, ohne dass eine Entscheidung fur einen der Wege fallt. Schliesslich bleibt alles offen und vielleicht ist gerade das der We
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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: keine, Universitat Hamburg (Aufbaustudiengang Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade als Juristin macht sich fur mich das in Jahren eingeubte normative und von Dogmatik gepragte Denken bemerkbar, das es manchmal allzu beschwerlich macht, sich einer sozialwissenschaftlichen Thematik zu nahern. Die Unterschiede und die Schwierigkeiten zwischen den Disziplinen finden auch und gerade in Kommunikationsproblemen ihren Ausdruck. Wo genau liegen die Grunde fur derartige Konflikte, und sind sie zu loesen? Diese Gedanken beschaftigten mich vor Beginn der Arbeit, und so ist es Ziel dieser Arbeit, das schwierige Verhaltnis zwischen dem Strafrecht und den benachbarten Disziplinen (der Kriminologie und der Psychologie bzw. der Psychiatrie) naher zu beleuchten. Als Anknupfungspunkt bot sich die Willensfreiheitsproblematik innerhalb des Schuldprinzips an, da sich an diesem Punkt die Geister scheiden und Kommunikationsprobleme sowie systematische Probleme deutlich werden. Dabei sollen zunachst das Schuldprinzip und die Bedeutung der Willensfreiheit im Strafrecht analysiert werden, um im Anschluss die damit einher gehenden Probleme bei der Umsetzung in die Praxis, namentlich bei der Feststellung der Schuld im Strafverfahren, darzustellen. In diesem Bereich kommen die Schwierigkeiten des Strafrechts im Umgang mit Psychologie bzw. Psychiatrie zum Tragen. Wenn im vierten Teil die Bedeutung des Schuldprinzips fur die Kriminologie und ihre verschiedenen Richtungen dargestellt wird, sollen anhand der kriminologischen Hauptrichtungen, bzw. der fur diese Problematik bedeutsamen Ansatze, Grunde fur die geringe Verwertung kriminologischer Erkenntnisse im Strafrecht gefunden werden. Im funften Teil der Arbeit werden Loesungsversuche lediglich nachgezeichnet, ohne dass eine Entscheidung fur einen der Wege fallt. Schliesslich bleibt alles offen und vielleicht ist gerade das der We