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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Universitat Luneburg (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: General Studies, Sprache: Deutsch, Abstract: Wahrend einer Vorlesung fanden zwei Kommilitoninnen, dass es in Deutschland keine absolute Armut gibt. Sie erlauterten, wer in Mulltonnen nach Nahrung sucht, der bereichert sich zusatzlich, denn es gibt genug Hilfsangebote fur Bedurf-tige in Deutschland. Diese Hilfsangebote sind fur Deutschland verpflichtend ge-setzlich festgelegt. Die Pflicht des Staates, Hilfsangebote anzubieten, lasst sich aus dem Grundge-setz ableiten: Aus Art. 1 GG - Die Wurde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt - in Verbindung mit Art. 2 GG - dem Recht auf Leben - und dem Sozialstaatsgrundsatz - Art. 20 I GG - erwachst die Pflicht des Staates, ein menschenwurdiges Existenzminimum zu gewahrleisten (WAGNER 2004: 54). Sind die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland wirklich wie ein dichtes Netz, durch das keine Betroffenen durchfallen koennen? Und falls Betroffene durch das soziale Netz fallen, wer sind sie und warum werden sie nicht von den Hilfsangeboten aufgefangen? Haben sie selbst Schuld, weil sie nicht auf die Hilfs-angebote zugehen? Diese Arbeit definiert zuerst die hier zugehoerigen wichtigsten Grundbegriffe, um dann zu uberprufen, ob die deutschen Sozialgesetze ausreichende gesetzlich ver-ankerte Hilfe anbieten. In einem dritten Schritt wird untersucht, welche betroffe-nen Personengruppen durch das letzte soziale Netz fallen und worin die Ursache begrundet ist. Dabei wird die These verfolgt, dass es trotz genugenden gesetzli-chen Vorschriften Menschen gibt, die durch das soziale Netz fallen und das es keine zusatzliche Bereicherung fur Personen ist, wenn sie in Mulltonnen nach Nahrung oder Gebrauchsgegenstanden suchen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Universitat Luneburg (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: General Studies, Sprache: Deutsch, Abstract: Wahrend einer Vorlesung fanden zwei Kommilitoninnen, dass es in Deutschland keine absolute Armut gibt. Sie erlauterten, wer in Mulltonnen nach Nahrung sucht, der bereichert sich zusatzlich, denn es gibt genug Hilfsangebote fur Bedurf-tige in Deutschland. Diese Hilfsangebote sind fur Deutschland verpflichtend ge-setzlich festgelegt. Die Pflicht des Staates, Hilfsangebote anzubieten, lasst sich aus dem Grundge-setz ableiten: Aus Art. 1 GG - Die Wurde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt - in Verbindung mit Art. 2 GG - dem Recht auf Leben - und dem Sozialstaatsgrundsatz - Art. 20 I GG - erwachst die Pflicht des Staates, ein menschenwurdiges Existenzminimum zu gewahrleisten (WAGNER 2004: 54). Sind die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland wirklich wie ein dichtes Netz, durch das keine Betroffenen durchfallen koennen? Und falls Betroffene durch das soziale Netz fallen, wer sind sie und warum werden sie nicht von den Hilfsangeboten aufgefangen? Haben sie selbst Schuld, weil sie nicht auf die Hilfs-angebote zugehen? Diese Arbeit definiert zuerst die hier zugehoerigen wichtigsten Grundbegriffe, um dann zu uberprufen, ob die deutschen Sozialgesetze ausreichende gesetzlich ver-ankerte Hilfe anbieten. In einem dritten Schritt wird untersucht, welche betroffe-nen Personengruppen durch das letzte soziale Netz fallen und worin die Ursache begrundet ist. Dabei wird die These verfolgt, dass es trotz genugenden gesetzli-chen Vorschriften Menschen gibt, die durch das soziale Netz fallen und das es keine zusatzliche Bereicherung fur Personen ist, wenn sie in Mulltonnen nach Nahrung oder Gebrauchsgegenstanden suchen.