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Document from the year 2010 in the subject Law - Civil Action / Lawsuit Law, language: Czech, comment: Karel Schelle ist Dozent an der Juristischen Fakultat der Masaryk Universitat in Brno (Tschechische Republik), wo er seit dem Jahr 1977 tatig ist. Er befasst sich vor allem mit der tschechischen Rechtsgeschichte der Neuzeit, mit besonderer Schwerpunktsetzung auf die Geschichte der offentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit. Er veroffentlichte mehrere Dutzend Monografien und Lehrbucher, eine grosse Menge an Studien und Aufsatzen in Fachzeitschriften und Sammelbanden nicht nur in der Tschechischen Republik, sondern auch im Ausland. Mehr Informationen unter: www.schelle.cz, abstract: Jedermann gerat ab und zu in solche Situation, wenn er keinen Rat weisst. Im solchen Falle sucht er Hilfe. Handelt es sich um ein Rechtsproblem, sucht er die Hilfe bei jemandem, der ihm die Hilfe gewahrt; falls wir die Terminologie des Gesetzes benutzen, es geht um jemanden, der die Rechtshilfe gewahrt. In dieser Situation denkt jedermann (also der Rechtslaie) an einen Rechtsanwalt. Er stellt ein Synonym fur jemanden dar, der die Rechtsauskunfte gewahrt. Dies ist jedoch nur eine engere Sicht auf die Moglichkeit des Rechtshilfeerwerbs. Wir werfen einen Blick in das Gesetz, das dieses Problem lost. Es handelt sich um das Gesetz uber die Rechtsanwaltschaft. Schon aus den Einleitungsbestimmungen ist ersichtlich, dass die Rechtsdienste nur die Rechtsanwalte erbringen konnen; aus diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Diese betreffen vor allem die Rechtsdienste, deren Diensterbringer nur im bestimmten Bereich tatig sind oder es sich um spezialisierte Tatigkeiten handelt, welche die Kenntnis nur bestimmter Teile der Rechtsordnung erfordern. Bei diesen spielt die Kenntnis anderer als juristischer Bereichen - der Okonomik oder Technik - eine Rolle. Die gesetzlichen Bestimmungen ermoglichen die Rechtsdiensterbringung den Notaren, den Patentvertretern und Steuerberatern, ggf. anderen Pe
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Document from the year 2010 in the subject Law - Civil Action / Lawsuit Law, language: Czech, comment: Karel Schelle ist Dozent an der Juristischen Fakultat der Masaryk Universitat in Brno (Tschechische Republik), wo er seit dem Jahr 1977 tatig ist. Er befasst sich vor allem mit der tschechischen Rechtsgeschichte der Neuzeit, mit besonderer Schwerpunktsetzung auf die Geschichte der offentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit. Er veroffentlichte mehrere Dutzend Monografien und Lehrbucher, eine grosse Menge an Studien und Aufsatzen in Fachzeitschriften und Sammelbanden nicht nur in der Tschechischen Republik, sondern auch im Ausland. Mehr Informationen unter: www.schelle.cz, abstract: Jedermann gerat ab und zu in solche Situation, wenn er keinen Rat weisst. Im solchen Falle sucht er Hilfe. Handelt es sich um ein Rechtsproblem, sucht er die Hilfe bei jemandem, der ihm die Hilfe gewahrt; falls wir die Terminologie des Gesetzes benutzen, es geht um jemanden, der die Rechtshilfe gewahrt. In dieser Situation denkt jedermann (also der Rechtslaie) an einen Rechtsanwalt. Er stellt ein Synonym fur jemanden dar, der die Rechtsauskunfte gewahrt. Dies ist jedoch nur eine engere Sicht auf die Moglichkeit des Rechtshilfeerwerbs. Wir werfen einen Blick in das Gesetz, das dieses Problem lost. Es handelt sich um das Gesetz uber die Rechtsanwaltschaft. Schon aus den Einleitungsbestimmungen ist ersichtlich, dass die Rechtsdienste nur die Rechtsanwalte erbringen konnen; aus diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Diese betreffen vor allem die Rechtsdienste, deren Diensterbringer nur im bestimmten Bereich tatig sind oder es sich um spezialisierte Tatigkeiten handelt, welche die Kenntnis nur bestimmter Teile der Rechtsordnung erfordern. Bei diesen spielt die Kenntnis anderer als juristischer Bereichen - der Okonomik oder Technik - eine Rolle. Die gesetzlichen Bestimmungen ermoglichen die Rechtsdiensterbringung den Notaren, den Patentvertretern und Steuerberatern, ggf. anderen Pe