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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Universitat Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der ersten Investitur des Normannen Robert Guiskards im Jahre 1059 als Herzog uber Apulien, Kalabrien und Sizilien durch den Papst Nikolaus II.. Es stellt sich hierbei die Frage, wie es zu einer solchen Belehnung gekommen ist, zumal die papstliche Politik den Normannen gegenuber zunachst eine feindliche war, welche die Eindringlinge aus der Normandie uber Jahre hinweg auch mit byzantinischer Unterstutzung bekampft hatte. Interessanter ist jedoch, was den normannischen Eroberer Robert Guiskard dazu bewog, die von ihm unterworfenen Gebiete ausgerechnet der papstlichen Kurie als Lehen aufzutragen. Vielfach wird in der Forschungsliteratur darauf hingewiesen, dass die papstliche Belehnung die normannische Usurpation auf eine legale Rechtsgrundlage stellte und die faktische Hegemonie gegenuber der langobardischen Bevoelkerung legitimierte - insofern sei der Belehnungsakt entscheidende Voraussetzung fur die Konstitution einer dauerhaften Herrschaft in Suditalien und fur die Normannen von hoechster Wichtigkeit gewesen. Bei der Beschaftigung mit dem geleisteten Lehnseid und den erzahlenden Quellen eroeffnet sich jedoch ein differenzierteres Bild von der Bedeutung, welche die normannischen Herrscher einer Legitimierung durch den Papst beimassen. Die internormannische Ausrufung Robert Guiskards zum Herzog vor dem Heer im eroberten Reggio, der letzten byzantinischen Bastion in Apulien, drangt sich dabei in den erzahlenden Quellen in den Vordergrund, wahrend die Belehnung durch den hoechsten kirchlichen Glaubenstrager in zwei der drei Quellen mit keinem Wort erwahnt wird.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Universitat Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der ersten Investitur des Normannen Robert Guiskards im Jahre 1059 als Herzog uber Apulien, Kalabrien und Sizilien durch den Papst Nikolaus II.. Es stellt sich hierbei die Frage, wie es zu einer solchen Belehnung gekommen ist, zumal die papstliche Politik den Normannen gegenuber zunachst eine feindliche war, welche die Eindringlinge aus der Normandie uber Jahre hinweg auch mit byzantinischer Unterstutzung bekampft hatte. Interessanter ist jedoch, was den normannischen Eroberer Robert Guiskard dazu bewog, die von ihm unterworfenen Gebiete ausgerechnet der papstlichen Kurie als Lehen aufzutragen. Vielfach wird in der Forschungsliteratur darauf hingewiesen, dass die papstliche Belehnung die normannische Usurpation auf eine legale Rechtsgrundlage stellte und die faktische Hegemonie gegenuber der langobardischen Bevoelkerung legitimierte - insofern sei der Belehnungsakt entscheidende Voraussetzung fur die Konstitution einer dauerhaften Herrschaft in Suditalien und fur die Normannen von hoechster Wichtigkeit gewesen. Bei der Beschaftigung mit dem geleisteten Lehnseid und den erzahlenden Quellen eroeffnet sich jedoch ein differenzierteres Bild von der Bedeutung, welche die normannischen Herrscher einer Legitimierung durch den Papst beimassen. Die internormannische Ausrufung Robert Guiskards zum Herzog vor dem Heer im eroberten Reggio, der letzten byzantinischen Bastion in Apulien, drangt sich dabei in den erzahlenden Quellen in den Vordergrund, wahrend die Belehnung durch den hoechsten kirchlichen Glaubenstrager in zwei der drei Quellen mit keinem Wort erwahnt wird.