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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat Hohenheim (Institut fur Betriebswirtschaftslehre - Lehrstuhl fur Rechnungswesen und FInanzierung), Veranstaltung: Sonderfragen der Externen Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurde innerhalb der EU zum 1.1.2005 ein sog. Cap-and-Trade-System eingefu hrt, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Dies geschieht mit Hilfe dieses Systems bei denjenigen Unternehmen, diendies am kostengu nstigsten erreichen ko nnen. In deutsches Recht wurde die EU-Richtlinie durch das TEHG, das ZuG 2007 und das ZuG 2012 umgesetzt. Die Berechtigungen werden jeweils von der DEHSt am 28.2. eines jeden Jahres ( 9 II TEHG) an die betroffenen Unternehmen gem. eines nationalen Zuteilungsplansm( 7 TEHG) kostenlos ausgegeben. Die zugeteilten Emissionsberechtigungen werden auf einem Konto des Unternehmens im Emissionshandelsregister eingetragen. Es besteht dann eine Abgabepflicht fu r Emissionsberechtigungen in Ho he des tatsa chlich emittierten Treibhausgases bis zum 30.4. des folgenden Jahres ( 6 I TEHG), was anhand eines Berichtes zu belegen ist ( 5 TEHG). Verfu gt das Unternehmen nicht u ber genu gend Berechtigungen, so muss es am Markt solche zukaufen. Ansonsten sieht das TEHG Sanktionszahlungen vor, wobei die Abgabepflicht aber bestehen bleibt ( 18 TEHG). Besitzt es nicht beno tigte Berechtigungen, so ko nnen diese am Markt vera ussert werden. Dieser Handel erfolgt u ber die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Aus den gesetzlichen Regelungen resultieren diverse Fragen hinsichtlich der Bilanzierung. Es ist einerseits zu kla ren, ob Emissionsberechtigungen u berhaupt Vermo gensgegensta nde darstellen und somit in die Bilanz aufzunehmen sind, ob sie Umlauf- oder Anlagevermo gen darstellen und in welcher Ho he sie - da teils entgeltlich u ber den Markt erworben, t
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat Hohenheim (Institut fur Betriebswirtschaftslehre - Lehrstuhl fur Rechnungswesen und FInanzierung), Veranstaltung: Sonderfragen der Externen Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurde innerhalb der EU zum 1.1.2005 ein sog. Cap-and-Trade-System eingefu hrt, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Dies geschieht mit Hilfe dieses Systems bei denjenigen Unternehmen, diendies am kostengu nstigsten erreichen ko nnen. In deutsches Recht wurde die EU-Richtlinie durch das TEHG, das ZuG 2007 und das ZuG 2012 umgesetzt. Die Berechtigungen werden jeweils von der DEHSt am 28.2. eines jeden Jahres ( 9 II TEHG) an die betroffenen Unternehmen gem. eines nationalen Zuteilungsplansm( 7 TEHG) kostenlos ausgegeben. Die zugeteilten Emissionsberechtigungen werden auf einem Konto des Unternehmens im Emissionshandelsregister eingetragen. Es besteht dann eine Abgabepflicht fu r Emissionsberechtigungen in Ho he des tatsa chlich emittierten Treibhausgases bis zum 30.4. des folgenden Jahres ( 6 I TEHG), was anhand eines Berichtes zu belegen ist ( 5 TEHG). Verfu gt das Unternehmen nicht u ber genu gend Berechtigungen, so muss es am Markt solche zukaufen. Ansonsten sieht das TEHG Sanktionszahlungen vor, wobei die Abgabepflicht aber bestehen bleibt ( 18 TEHG). Besitzt es nicht beno tigte Berechtigungen, so ko nnen diese am Markt vera ussert werden. Dieser Handel erfolgt u ber die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Aus den gesetzlichen Regelungen resultieren diverse Fragen hinsichtlich der Bilanzierung. Es ist einerseits zu kla ren, ob Emissionsberechtigungen u berhaupt Vermo gensgegensta nde darstellen und somit in die Bilanz aufzunehmen sind, ob sie Umlauf- oder Anlagevermo gen darstellen und in welcher Ho he sie - da teils entgeltlich u ber den Markt erworben, t